Hallo zusammen,

im Abschluss-Führungsgespräch zur Einzelzielvereinbarung 2019 teilte mir mein Chef mit,
dass mein Zielerreichungsgrad um 3% gekürzt werden soll.

Begründet wurde die Kürzung aber nicht mit einer verminderten, individuellen Leistung – im Gegenteil "nach, wie vor hervorragend/zufrieden/…" - sondern mit der zu Grunde gelegten Methodik innerhalb der Firma bzw. der Abteilung,
d.h. mit der relativen Betrachtung im Quervergleich zu anderen Teams bzw. Mitarbeiter und dem sog. Integrationsprozess.
Ansonsten könnten Mitarbeiter, mit einem geringeren Zielerreichungsgrad und besseren Leistungen, nicht in einen höheren Zielerreichungsgrad eingestuft werden. Ansonsten würde der Durchschnittswert von 15% überschritten.

Dass es nicht an meiner Leistung liegt, sondern an der angewandten Methode hat er als Kommentar sogar in meine ZV geschrieben!
Es wird – das weiß ich von meinem Chef – aber auch nicht bei allen gekürzt, die über dem 15%-Wert liegen, sondern nur bei "ausgewählten Mitarbeitern".

Bei uns gilt der ERA-TV für BW vom 16.03.2003.und darüber hinaus eine Gesamtbetriebsvereinbarung in der ich dazu folgendes gefunden habe:
1."Der Prozentsatz des Leistungsentgelts ergibt sich aus dem erreichten
Zielerreichungsgrad. Das individuelle Leistungsentgelt beträgt zwischen 0 und 30% des
jeweiligen tariflichen Grundentgelts. Bei der Feststellung des Zielerreichungsgrades sind
vergleichbare Gruppen/Teams bzw. Mitarbeiter zu berücksichtigen. Diese relative
Betrachtung im Quervergleich wird durch einen jährlichen Integrationsprozess unterstützt."
2."Hierbei bewegt sich die individuelle und kollektive Variabilität des ERA
Leistungsentgeltes grundsätzlich im Rahmen einer Bandbreite in Höhe von 0 - 30%."
3."Die Summe der Leistungsentgelte beträgt durchschnittlich 15 % der Grundentgeltsumme
bezogen auf den Betrieb. Hierbei ist eine ausgewogene Verteilung über die einzelnen
Entgeltgruppen anzustreben."

Die Frage ist nun, ob eine Kürzung aus den o.g. Gründen zulässig ist.

Vorab schon mal Danke für die Hilfe.

GEHMUELLER