Hallo Zusammen,

unser Betriebsrat besteht aus sieben köpfigen Gremium welches über zwei Standorte ( Entfernung 120KM) verteilt ist.
Wir halten bisher regelmäßig alle 2 Wochen eine Betriebsratssitzung ab.
Im Zuge der Wirtschaftlichkeit des BR haben wir uns überlegt, über Einstellungen von Praktikanten und Urlaubs/Krankheitsvertretungen (bei uns unkritische Fälle),
in einer Telefonkonferenz ab zustimmen.

Uns ist durchaus bewusst das der Gesetzgeber eine solche Regelung nicht vor sieht!

Gibt es dennoch eine Möglichkeit die Einstellung der oben genanten Personengruppe in einer Telefonkonferenz zu beschließen?

Wenn ja welche Paragraph aus dem betrvg würde zutreffen?

Kann man eventuell eine Beschluss im BR-Kollegium herbei
führen zu der oben beschriebenen Verfahrensweise,
ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Was wäre schlimmstenfalls die Konsequenz die sich aus der Einstellung der oben genanten Personengruppe bei einem in einer Telefonkonferenz gefassten Beschluss ergeben würde?