Erstellt am 26.04.2009 um 14:57 Uhr von Kölner
@Schamane
Ich weigere mich eigentlich immer so eine BV zu akzeptieren...
Erstellt am 27.04.2009 um 13:29 Uhr von derdermalwjlwar
Schlechte Antwort, Kölner.
Der Arbeitgeber kann eine solche Vereinbarung verlangen. Weigert sich der GBR, dann geht es vor die Einigungsstelle. Die kann dann allerdings einen Spruch nur fällen auf Basis der Vorgaben des § 47 (5): " .... dass Betriebsräte ....... , die regional oder durch gleichartige Interessen miteinander verbunden sind, gemeinsam Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden."
Damit hat es der BR am Ende nicht mehr in der Hand, wieviele Mitglieder den GBR bilden, und auf welcher Basis diese ausgewählt werden. Aus diesem Grunde kann es tatsächlich besser und sinnvoller sein, sich mit dem AG einvernehmlich nach § 47 (4) über die Größe und Zusammensetzung des GBR zu einigen.