Erstellt am 26.04.2009 um 12:27 Uhr von Catwaezle
@Paulsen,
der Kündigungsschutz weil er vielleicht in BR nachrückt wird wohl kaum greifen. Für den erweiterten Kündigungschutz muss man aber nicht unbedingt an einer Sitzung teilgenommen haben. Dazu reicht eine eine BR-Tätigkeit während einer Vertretungszeit innerhalb der letzten 12 Monate.
Erstellt am 26.04.2009 um 12:33 Uhr von tiktak
@ Paulsen
Hallo, meine Meinung ist NEIN, aber so einen BR macht seine Aufgaben nicht mit klare Linie und sieht nicht weiter als die Nasenspitze!Es ist immer möglich die Sitzungen der BR so zugestalten da die Kollegen die Ersatzmitlieder sind auch mindestens zweimall pro Jahr dabei sind.Sie schneiden eigene Fleisch weg.
tik-tak
Erstellt am 27.04.2009 um 08:37 Uhr von RoteBerta
@tiktak
riecht das ein klein wenig nach Manipulation bei den Einladungen zur Sitzung??? Das BetrVG regelt eindeutig wann Ersatzmitglieder zu laden sind!
Rote Berta
Erstellt am 27.04.2009 um 08:57 Uhr von peanuts
Außerdem ist die Aussage, dass es immer möglich ist die Sitzungen der BR so zugestalten, dass Ersatzmitlieder mindestens zweimal pro Jahr dabei sind, völliger Quatsch!
So soll es BR-Gremien geben, die über eine sehr stattliche Anzahl Ersatzmitglieder verfügen ...
Wenn o.g. Ersatzmitglied nie tätig geworden ist und die letzte Wahl länger als 6 Monate zurück liegt greift der § 15 KschG nicht.