Hallo zusammen.

Ein Ersatzmitglied hat in den vergangenen Jahren nicht als Nachrücker an einer BR Sitzung teilgenommen. Im März wurde ihm ordentlich gekündigt. Der BR hat der Kündigung widersprochen und der Kollege hat Kündigungsschutzklage eingereicht.
Weil ein Teil des Unternehmens rechtlich verselbstständigt wird, scheiden im Mai 4 Mitglieder des BR aus und gehen in das neue Unternehmen über. Der Kollege wird dann in den BR aufrücken.
Meine Frage: Gilt dann für ihn, trotz bereits erfolgter Kündigung, der Kündigungsschutz?