Erstellt am 25.04.2009 um 10:00 Uhr von DonJohnson
Da fällt mir spontan doch der §104 BetrVG ein...d
Erstellt am 25.04.2009 um 10:03 Uhr von pirat
@Fortunata,
vorausgesetzt die Sachlage ist stimmig...
RA einschalten, über § 104 nachdenken...BR Kollegen raten wegen Körperverletzung § 223 StGB privatrechtlich anzuzeigen...
Erstellt am 25.04.2009 um 10:07 Uhr von Neulingfünfundvierzig
Ich stimme DonJohnson und pirat vollkommen zu, gibt es evtl. auch Zeugen dieses Vorfalles, die das auch bestätigen würden, dann würde ich auf jeden Fall schon mal eine privatrechtliche Verfolgung gegenüber dem Ausführenden durchführen.
Gruß Neuling
Erstellt am 25.04.2009 um 10:11 Uhr von MonasLisa
@Fortunata,
und die Sachlage scheint ja nun wirklich nicht stimmig zu sein!
"Die GL leugnet diesen Vorgang"
Was denn nun.... gibt es keine Zeugen für den Vorfall??
"Dieser Vorfall wurde in einem Monatsgespräch mit der GL angesprochen"
Liegt die "Schlägerei" schon so lange zurück??
Der Kollege hätte den Übergriff sofort privatrechtlich anzeigen müssen!
Ansonsten ist meine Meinung über solche Vorfälle hier im Forum hinreichend bekannt! Solche Gesellen - egal ob Vorgesetzte oder nicht - die sich so wenig im Griff haben, gehören raus aus der Firma!
Erstellt am 25.04.2009 um 10:20 Uhr von DonJohnson
@all
ich weiß, dass ist jetzt ne vielleicht doofe Frage, aber gibt es eine "Verjährung" für solche Dinge (siehe außerordentliche Kündigung)? Braucht der BR letztendlich Beweise um den 104 zu ziehen oder reicht "erstmal" die Aussage? Arbeitsrecht ist nicht gleich Strafrecht. im Arbeitsreicht muß doch der Beschuldigte seine Unschuld beweisen, oder habe ich da irgendwie einen Knoten in der Leine?
Erstellt am 25.04.2009 um 10:44 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Ich halte es da mit den 3 Monaten Anzeigepflicht...
Erstellt am 25.04.2009 um 11:04 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Davon ab, dass "ö" wieder geht, danke ich dir, ich war mir da echt nciht sicher, da Strafrecht was anderes ist wie BetrV Recht. Wie sieht es aus mit meinen anderen Fragen?
Erstellt am 25.04.2009 um 11:11 Uhr von Fortunata
@MonasLisa
Der Vorfall hat sich am 21.04.09 gegen 9h zugetragen. Am gleichen Tage gegen 12h war das Monatsgespräch angesetzt und der Vorfall wurde angesprochen. Es gibt Zeugen die jedoch Angst (vor Kündigung) haben eine Aussage zumachen. Ansonsten hat sich der Vorfall (laut Opfer) zw 3 Personen zugetragen: 2 Vorgesetzte, 1 (betroffenes)BR Mitglied.
§ 104 ist klar, Schadensersatzanspruch geltend machen ist auch klar.
Wie können wir das BR Mitglied Schützen? Da die Möglichkeit besteht dass die GL einen Grund für eine außerordentliche Kündigung konstruiert.
Erstellt am 25.04.2009 um 13:23 Uhr von neskia
Leute da gibt es nur eins.
Umgehend bei der Polizei Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen. Auch alle in Frage kommenden Zeugen nennen.
Das geht in vielen Bundesländern auch Online
z.B. https:www.berlin.de/polizei/internetwache/
Anzeigeberechtigt ist JEDER, nicht nur das Opfer. Das Opfer wird dann als Zeuge befragt.
Strafanzeigen können auch nicht zurückgezogen werden.
Wenn sich keiner persönlich traut, kann eine Anzeige auch anonym (nicht-persönlich) gestellt werden.
Eigentlich müsste der behandelnde Arzt die Polizei benachrichtigen wenn ihm eine Straftat bekannt wird.
Erstellt am 25.04.2009 um 21:22 Uhr von DerAlteHeini
Fortunata
Da halte ich es wie neskia, eine Anzeige erstatten und alle Zeugen nennen. Einer wird bei der Vernehmung schon reden.
Erst recht dann, wenn mehrere Zeugen gehört werden und der eine Zeuge nicht weiß was der andere Zeuge ausgesagt hat.