Erstellt am 24.04.2009 um 11:29 Uhr von rolfo
Verlange doch einfach die Übersetzung der Unterlagen, sonst gibts keine BV.
Erstellt am 24.04.2009 um 13:57 Uhr von tiktak
@ GÜKAU
Hallo,
das habe ich gefunden,vileicht hilft dir weiter:
Entgegen den Gebräuchlichkeiten in globalisierten Konzernen muß es in Deutschland selbstverständlich sein, daß wichtige Dokumente, wie Ethik-Richtlinien auch angemessen ins Deutsche übersetzt werden. Dies gilt insbesondere vor Gericht, weil die Gerichtssprache deutsch ist.
Aber auch der Betriebsrat hat einen Anspruch auf eine angemessene Information in deutscher Sprache. Er hat weiterhin einen Anspruch auf den Abschluß einer Betriebsvereinbarung in deutscher Sprache. Auch die Mitarbeiter müssen in deutscher Sprache unterrichtet werden. Dies gilt zumindest dann, wenn einzelne Mitarbeiter erkennbar nicht ausreichend englisch sprechen oder ein Mitarbeiter eine deutsche Übersetzung wünscht.
Erfolgt die Übersetzung in die deutsche Sprache nicht, so ist die englischsprachige Regelung nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Transparenzgebot aufgrund der Doppeldeutigkeit rechtsunwirksam.
tik-tak
Erstellt am 24.04.2009 um 21:35 Uhr von DerAlteHeini
GÜKAU
Wie rolfo schon geschrieben hat, die Unterlagen auf deutsch, ansonsten gibt es keine BV und die neue Telefonanlage darf nicht eingeführt werden. Die Übersetzung sollte aber von einem vereidigten Übersetzer gemacht werden, der mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.