Erstellt am 21.04.2009 um 21:04 Uhr von Lotte
Alteschnecke,
das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Darauf sollte Rücksicht genommen werden. Aber nur aufgrund der Schwerbehinderung an sich gibt es erstmal nichts zu beachten. Es handelt sich um Nachteilsausgleich, nicht um Vorteilsbeschaffung. Gibt es keine Nachteile: Ist auch niichts zu unternehmen.