Rechtfertigen Fehler beim Wählerverzeichnis einer Betriebsratswahl (es fehlen Personen, es sind Personen aufgeführt welche einem Tochterunternehmen angehören etc.) die Anfechtung des Wahlergebnisses? Oder muss die wählerliste selbst angefochten werden? Welche Fristen? Und wie fast immer :-)) wo stehts geschrieben?