Hallo,

ich habe eine Frage zur Lohnzahlung während der Kurzarbeit.
Unsere Firma hat ab dem 1. April Kurzarbeit angemeldet. Lohntag ist laut Arbeitsvertrag der Monatsletzte. Nun hängt am schwarzen Brett eine Mitteilung der GL, daß das Arbeitsamt die tatsächlich geleisteten Stunden zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes benötigt. Diese Daten könnten erst am 30. April abends zum Steuerbüro geleitet werden. Auf Grund des Feiertages und des WE`s würde sich die Berechnung des Lohnes und die Lohnzahlung deswegen verzögern. Man rechne aber damit, daß der Lohn spätestens zum 8. Mai gezahlt werde.
Ist dies so rechtens oder müssem wir die Belegschaft informieren, daß der AG am 1. Mai in Verzug gesetzt werden muss?

Gruß Janny