Erstellt am 17.04.2009 um 12:51 Uhr von Tulpe
Ist die Frage ERNST gemeint???
Falls ja == Natürlich, bei einem wechsel legt man das Amt mit dem Tag der beendigung des Arbeitsverhältnisses nieder.
Tulpe
Erstellt am 17.04.2009 um 16:20 Uhr von paula
aber nur bei VW und nur nach Nachweis eines Schwarzgeldkontos in Lichtenstein
Erstellt am 17.04.2009 um 17:03 Uhr von Florian G
Tja Tulpe,
Du hast die richtige Frage gestellt, aber nicht die richtige Antwort darauf gegeben.......
Und übrigens, das Amt niederlegen brauchst Du da nicht.