Erstellt am 17.04.2009 um 05:46 Uhr von Troisdorf
Hallo Hermann,
ihr als BR habt ja eine BV vereinbart,in der
sollte so etwas eigendlich geregelt sein .
Soll euer AG Aufträge ablehnen und in die Pleite steuern ?
Wenn Arbeit da ist,sollte sie auch erledigt werden,wird
jemand dabei benachteiligt oder schlechter gestellt ?
MFG
Erstellt am 17.04.2009 um 09:26 Uhr von Lotte
Hermann,
ergänzend zu Troisdorf:
Gibt es keine Regelungen in der BV, seid Ihr in der MB mit § 87 (1) Nr.2. Eine grundsätzliche Regelung wäre wahrscheinlich anzuraten.