Erstellt am 16.04.2009 um 09:48 Uhr von klinik
Schau mal in den Fitting 23.Auflage Rn 71 zu § 87 BetrVG. Ihr habt ein MBR nach §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG und sogar die Möglichkeit dazu eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Erstellt am 16.04.2009 um 09:52 Uhr von Frettchen
Vielen Dank, werde gleich im Büro nachschlagen. Ich hab alles abgesucht zu Mitarbeitergesprächen und Unterbindung eben solcher durch den AG. Als Neuling muss man erstmal durch die Materie durchsteigen. :-)
Erstellt am 16.04.2009 um 09:55 Uhr von klinik
Zun deiner Frage ob euer Chef es Euch verbieten kann mit Mitarbeitern in Kontakt z treten. Nein, denn dafür wurdet Ihr gewählt. das ist BR-Arbeit. Sollte es euch jemand verbieten schau doch mal gleich weiter in den § 23 BetrVG
Erstellt am 16.04.2009 um 10:06 Uhr von w-j-l
Na klinik, mit §23 schießt Du aber ein wenig daneben.
Zunächst mal hat ein BRM ja die Möglichkeit, sich einfach über solche illegitimen Verbot durch anderes Handeln hinwegzusetzen.
Und wenn der AG das Handeln dann sanktioniert, dann greift erst mal § 119 BetrVG, und der ist individuell gegen den AG etwas massiver als der § 23
Erstellt am 16.04.2009 um 11:15 Uhr von Frettchen
Ohweh,
jetzt häng ich aber ein bisschen. Sanktionen haben wir ja (glücklicherweise noch) keine erfahren müssen, und das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG haben wir auch insofern genutzt, als dass wir die Belegschaft informiert und Interessentenstimmen gesammelt haben.
Aber gibt es denn keinen Gesetzesauszug, der genau das Verbot durch den Chef, als Betriebsrat mit Mitarbeitern zu sprechen, als illegitim darstellt?
Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit im Umkehrschluss § 79 BetrVG anzuwenden. "Cheffe, der Parkplatz war kein Betriebsgeheimnis, deswegen können wir darüber mit allen Kollegen reden und vermitteln so lang und oft wir wollen!"
Erstellt am 16.04.2009 um 12:29 Uhr von klinik
Danke w-j-l - § 119 BetrVG ist natürlich die "flexiblere Keule".
Frettchen, wart Ihr schon zur Schulung?
Erstellt am 16.04.2009 um 12:43 Uhr von Frettchen
Wir bestehen erst seit 3 Monaten, vorher gab es nie einen Betriebsrat, und in der Zeit haben wir erst die erste Schulung "Aller Anfang..." gemeistert! Zwei weitere wollen wir dies Jahr noch angehen, den Rest im nächsten!
Vielleicht liegt die Antwort ja auch nahe, und ich sitze hier grad mit Brett vorm Kopf!
Erstellt am 16.04.2009 um 13:15 Uhr von Lotte
Frettchen,
eigentlich reicht es, wenn Ihr dem Chef mitteilt, dass Ihr natürlich mit solchen Infos an die Kollegen herantretet und auch in Zukunft herantreten werdet, da Ihr genau dies als einen Teil Eurer Aufgabe seht. Da müsst Ihr gar keinen § aus dem Ärmel schütteln. Es genügt ein sicheres Auftreten. Der Chef kam ja auch nicht mit einem §, als er es Euch verbieten wollte, oder?
Kann es eigentlich auch sein, dass der Chef Euch missverstanden hat, nämlich so, als ob Ihr nun schon entscheidet, wer den Parkplatz bekommen soll? Da könnte die Empfindlichkeit herrühren...;-))
Erstellt am 16.04.2009 um 13:31 Uhr von Frettchen
Hallo Lotte,
nunja, falls er das anfangs so verstanden haben sollte, hab ich ihn mit meiner Antwort ja darüber aufgeklärt, woraufhin er nur meinte, dass es nicht Teil unserer Aufgabe gewesen sei, an die Mitarbeiter heranzutreten.
Ich muss dazu auch sagen, dass unser Chef sowieso IMMER daraufhin weist, wer hier das sagen hat (und sei es mit dreifacher Nennung "Geschäftsführung" in der Fußnote und sich schnell wie ein Kind benimmt, dem man im Sandkasten das Schäufelchen abgenommen hat. Soll er, soll er...
Das Standing werden wir sicher beweisen, stehen ja selbst auch voll und ganz dahinter, was wir tun. Ich hätte es halt gerne paragraphenbezogen abgeweht, BEVOR er einen aus dem Ärmel schüttelt oder sich ein größerer Konflikt daraus entwickelt.
Vielen Dank jedenfalls für Eure Antworten. Bin heute das erste mal auf dieser Seite und fühl mich doch schon sehr gut aufgehoben ;-)