Hallo!
Zur Interpretation des § 98 gibt es in unserem Gremium verschiedene Auffassungen.
Zur Sache:
Der Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeiter ohne Rücksprache mit dem BR zur SPZ (Sozialpädagogische Zusatzausbildung). Diese Bildungsmaßnahme ist umfangreich und erstreckt sich über einen langen Zeitraum. Andere Kollegen die ebenfalls an dieser Ausbildung interessiert sind, da sie im Anschluß mehr Gehalt bekommen würden wenn sie diese Ausbildung vorweisen, treten an den BR heran und fragen nach Richtlinien zur Entsendung zur SPZ. Nach § 98 (3) hat der BR das Recht Vorschläge für die Teilnahme von AN an dieser Maßnahme an den AG abzugeben. Sollte es zu keiner Einigung kommen laut § 98 (4), so entscheidet die Einigungsstelle.
Was heisst dieses genau für den BR ? Kann der BR darauf pochen einen weiteren AN an der SPZ teilnehmen zu lassen? Oder beschränkt sich der § 98 lediglich darauf das der BR Vorschläge machen darf, der AG aber diese unter Umständen nur zur Kenntnis nimmt?