Was beinhaltet eine Beschwerde gemäß § 84 Abs.1 in Verbindung mit § 85 Abs.1 ,§ 85 Abs.2, § 85 Abs.3, § 75 Abs.2, § 77 Abs.4, § 82, § 87(12), § 86 und § 86a des BetrVG - an den Betriebsrat über die nicht Abarbeitung von Verbesserungsvorschlägen von
Führungskräften die in dezentalen Verbesserungsteam organisiert sind (einige Vorschläge sind schon umgesetzt es gab keine
eingangsbestätigungen usw.)(Ersparnisse bis zu 50000 Euro , bei Refa Berechnung bei einigen Vorschlägen).