Hallo,

wir haben eine BV in der es eine Regelung bezüglich Gleittage gibt. Darin steht:

"Es gilt der Grundsatz, dass Überstunden gemäß Ziffer 6.1. in der Regel abgefeiert werden sollen"
"Zum Ausgleich des Gleitzeitguthabens können unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und nach Absprache mit dem Vorgesetzten pro Monat max. 2 Gleittage genommen werden, wobei jedoch kein negativer Gleitzeitsaldo entstehen darf"

Nun werden bei uns seit ca. 1 Monat Gleittage, welche vom direkten Vorgesetzten (Abteilungsleiter) genehmigt worden sind, vom Chef nicht mehr genehmigt. Bisher hat alles freundliche daraufhinweisen, dass die BV übergeordnet ist nichts geholfen.


Nun hat ein MA heute 2 Gleittage beantragt die prompt abgelehnt wurden. Dieser MA hat dann mitteilen lassen dass er an diesen 2 Tagen nicht kommen wird und auch nicht ersatzweise Urlaub dafür beantragt. Denn das ist ja das irrsinnige, Gleittage werden nicht genehmigt, Urlaub für den gleichen Zeitraum ist aber möglich.
Läuft das unter unentschuldigtes Fehlen und es könnte eine Abmahnung geben, oder ist die Ablehnung durch den Chef rechtswiedrig, da die BV ja übergeordnet ist?

Können wir als BR uns an einen RA wenden bzw. die Einigungsstelle anrufen, wenn das (von unserer Seite) letzte Gespräch nach Ostern mit dem Chef scheitert, um auf die Anwednung der BV zu klagen, oder fällt dies unter das Individualrecht eines jeden AN und die müssten klagen?
Denn eigentlich haben wir als BR ja in dieser Sache kein Klagerecht, oder fallen Gleittage unter Schutzbedingungen von AN?

Ich weiß viele Fragen auf einmal, wir sind alle in unserer ersten Amtszeit und der Gesetztesdschungel ist ja leider nicht 100% ig verständlich (zumindest für uns :-) )