Hallo, meine Frage geht um den Urlaubsanspruch pro Jahr. Tarifvertraglich 30 Urlaubstage pro Kallenderjahr. Wir arbeiten im Schichtbetrieb mit einer 19 wöchigen Rollierung. Rein theoretisch hätten alle Mitarbeiter 109 planmäßig freie Tage pro Jahr. Da die 19 Wochen aber nicht in 52 Wochen aufgehen kann es vorkommen das Mitarbeiter nur 106 oder 107 planmäßig freie Tage im Kalenderjahr hat. 109 arbeitsfreien Tage bedeutet 1 Tag weniger Urlaub, bei 108 planmäßig freien Tage würde kein Urlaub abgezogen. Wird der Urlaubsanspruch längstens für ein Kallenderjahr berechnet oder kann auch ein längerer Zeitraum zu Grunde gelegt werden? Dieses kollektiv Berechnet auf längere Rollierung oder individuell pro Kallenderjahr? Eindeutige Antworten habe ich weder im Bundesurlaubsgesetz noch im Tarifvertrag gefunden.