Erstellt am 06.04.2009 um 15:13 Uhr von Felix.Fey
Ich bin mir nicht sicher, aber der Ostermontag ist ein gesetzlicher Feiertag, und ob man so kurzfristig gezwungen werden kann, glaube ich nicht, aber wie gesagt, bi´n mir nicht sicher
Erstellt am 06.04.2009 um 15:27 Uhr von Realist
Für Feiertagsarbeit bedarf es meist einer behördlichen Genehmigung. Daher: Vorsicht ist geboten.
Erstellt am 06.04.2009 um 15:45 Uhr von erwin
@eckyjoerg
Der "Realist" hat ja schon darauf hingewiesen, dass die Arbeit an Feiertagen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf (Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz- Arbeitssicherheit). Dieses Amt kann von jedem, auch AN angesprochen werden. Diese behandeln Anfragen vertraulich. Aber sie reagieren. Also ggf. einmal dort anfragen, ob diese die Arbeit an Ostermontag genehmigt haben.
Erstellt am 06.04.2009 um 17:03 Uhr von Kölner
@erwin
Nur mal so:
Ich habe mal im ArbZG nachgeschaut...
...ggf. greift hier ohne Probleme § 10 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG.
Und wenn der AG das mit dem BR abgesprochen hat, könnte das sehr wirksam werden.
Erstellt am 06.04.2009 um 18:11 Uhr von erwin
@Kölner
...kan sein, eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bringt Klarheit.
Weiter, für BR können gute Kontakte dorthin nicht schlecht sein. Denn ein AG der weis, dass ein BR dorthin gute Kontakte hat, wird wohl mit dem ArbZG behutsamer umgehen.
Hier hat ja aber ein AN Probleme mit der Entscheidung des BR und AG, also könnte er dort sich Gewissheir holen.
Auf alle Fälle hätte es nicht geschadet, wenn AG und BR hier die AN früher auf diese Maßnahme hingewiesen hätten und auch ein Lösung für Koll. mit Terminen eingeplant hätten.
Erstellt am 07.04.2009 um 07:30 Uhr von Jumper
@eckyjoerg,
wie schon von meinen Vorrednern gesagt, muss Feiertagsarbeit vom Amt für Arbeitssicherheit genehmigt werden.
Sollte der AG dies Beantragt haben, bekomt der BR eine Kopie der Genehmigung.
Diese Genehmigung würde ich mir dann zeigen lassen.
Sollte der BR bis Mittwoch keine Kopie der Genehmigung haben ist dort ein Anruf wertvoll, denn so erfährt das Amt, das Produziert werden woll obwohl dies nicht Genehmigt wurde.
Sollte eine Genehmigung vorliegen und der BR hat sich mit dem AG darauf geeeinigt, dann seit ihr Verpflichtet an diesem Tag zu arbeiten.