Hallo,
kann der BR. zusammen mit der GL beschließen, dass an einem Feiertag gearbeitet werden muß?

Hier Ostermontag. (Keine Betriebsvereinbarung, nur ein eine formale Vereinbarung). Das wird nur so gewollt um Kosten zu sparen. Dafür dürfen wir in der Regelarbeitszeit am Sonntag davor,
also Ostersonntag, zu Hause bleiben. Kann ich gezwungen werden, obwohl ich am Montag nicht
kann, und dieses auch schon vorher bekannt gegeben habe? Ich will ja am Sonntag arbeiten.

Ich arbeite in einer Rollenoffset-Druckerei.