Erstellt am 06.04.2009 um 13:29 Uhr von pit47
Hallo winoe,
wenn Du BR-Mitglied bist, kannst Du dem BR vorschlagen, eine BV über die betriebliche Lohngestaltung zu erarbeiten und dem AG vorzuschlagen.
Kommt es zwischen BR und AG zu keiner Einigung, kann der BR die Einigungsstelle anrufen.
Wenn bei Euch kein BR vorhanden ist, solltest Du als GEW-Mitglied die GEW bitten, einen Haustarif mit dem AG zu vereinbaren.
Sonst bleibt nur die Bitte an den AG, ein entsprechendes Entlohnungssystem einzuführen.
Erstellt am 06.04.2009 um 13:43 Uhr von paula
aber auch wenn es einen BR gibt. Die Höhe des Entgelts wird man dadurch auch nicht nachhaltig beeinflussen.
Erstellt am 06.04.2009 um 14:13 Uhr von Silence
@winoe
sollte das nicht erfolgreich sein, dann würde ich mit dem Gewerkschaftssekretär
die Organisation durch gezielte Informationen und Argumentationen erhöhen.
Je höher die Organisation ist desto mehr könnt ihr gemeinschaftlich erreichen.
Gerade zu diesen Zeiten ist ein starker Rückhalt wichtig.
Erstellt am 06.04.2009 um 14:37 Uhr von winoe
Hi pit47,
wie kann ich dann den Schritt zur Einigungstelle begründen? Was habe ich für Argumentw ausser die "innerbetriebliche Gerechtigtkeit"
Gruß Winni
Erstellt am 06.04.2009 um 14:54 Uhr von pit47
Hallo winoe,
wenn der BR die Verhandlungen zur Vereinbarung einer BV als gescheitert erklärt, kann er die Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 06.04.2009 um 15:43 Uhr von Realist
"ich hatte vor längere Zeit schon einmal hier in der Rund die Frage gestellt wie man in einer nicht Tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen kann."
Vermutlich gar nicht, siehe § 77 Abs. III BetrVG. Ihr habt nur ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der GRUNDSÄTZE gem. § 87 I Nr. 10. Alles andere unterliegt dem Tarifvorbehalt.
Erstellt am 06.04.2009 um 15:52 Uhr von merlin
Einfach den Geldfaktor weglassen, statt dessen Punkte nehmen (Punktwert). Der Lohnkostenposten wird so evtl. anders verteilt, wobei bei denen, die weniger erhalten würden, die "Besitzstandswahrung" greift
Erstellt am 06.04.2009 um 16:06 Uhr von paula
"wobei bei denen, die weniger erhalten würden, die "Besitzstandswahrung" greift"
kommt drauf an....
Erstellt am 11.05.2009 um 21:09 Uhr von stube
Hallo,
bei uns wollen wir auch ein BV "Haustarif" einführen, da bei uns im Moment nicht entlohnt wird. Die Verhandlungen mit dem AG sind auch schon am Laufen.
Wir sind und waren auch nie tarifgebunden. Und es soll, wenn Möglich auch ohne
Gewerkschaft rechtssicher abgeschlossen werden.
Und da ist halt das Problem § 77 Abs. III BetrVG!
Hier wird uns das ja verwehrt. Unser Anwalt und der vom AG sagen aber, daß sie das schon hinbekommen. Genaueres wurde noch nicht erläutert, nur das es ein Urteil von 1987 gibt, in dem steht, daß § 77 Abs. III BetrVG nicht anzuwenden ist bei Sachen, wo der BR ein Mitbestimmungsrecht erzwingen kann.
Was haltet Ihr davon???
Wir wollen keine BV, an der sich der AG, wenn es ihm nicht paßt, nicht halten muß.
Und der AN oder wir auch nichts einklagen können.
Erstellt am 11.05.2009 um 21:23 Uhr von DonJohnson
Ja, es gibt ein BAG Urteil welches den Abschluß von einer BV trotz Vorhandensein eines TV akzeptiert. In dem Fall ging es (wenn ich mich nciht irre) um einen TV der gekündigt wurde und somit in der Nachwirung war. Gewerkschaftler bleiben aber dem TV unterlegen, es sei denn, die BV sollte besser sein (Günstigkeitsprinzip).
Das wage ich aber in deinem Fall zu bezweifeln!
Was bedeutet eigentlich dieser Satz von dir: *da bei uns im Moment nicht entlohnt wird.* Bekommt ihr kein Geld, oder wie???
Erstellt am 11.05.2009 um 21:41 Uhr von stube
Ich wollte "nicht gerecht entlohnt" schreiben.
Also hat unser Anwalt nicht ganz den Durchblick oder/oder sieht nur seinen Gewinn.