Erstellt am 03.04.2009 um 12:51 Uhr von Rapper22
reiner_66,
deine Kollegen aus dem WA haben recht. Das ist ein TOP für den BR und nicht für den WA.
Rapper22
Erstellt am 03.04.2009 um 12:53 Uhr von Kölner
@Rapper22
Das ist vor allem auch ein Punkt für den WA!
@rainer_66
Alles was mit Überstunden, deren Anhäufung, wirtschaftliche Konsequenzen etc. zu tun hat ist auch Aufgabe des WA.
Erstellt am 03.04.2009 um 12:56 Uhr von rainer_66
@rapper,
danke für die antwort , auch wenn ich mich mit $106 abs. 3 Punkt 10 ( .... welche die Interessen der AN des Unternehmens wesentlich berühren ... ) immer noch pers. anfreunde.
nachtrag: danke Kölner für die antwort
Erstellt am 03.04.2009 um 13:07 Uhr von brbär
Hallo rainer_66,
worüber streitet Ihr Euch genau? Geht es um das "richtige Gremium" für das Thema oder vielleicht das Thema selbst, weil vielleicht manche da nicht ranwollen?
Vorausgesetzt, Ihr wollt alle an das Thema ran: der WA nimmt keine MBRe nach §87 BetrVG war, dies kann nur der BR. Die erforderlichen Informationen kann der BR zwingend n. §80 (2) BetrVG einfordern. Wenn Du dieses Thema im WA bearbeiten willst, solltest Du vorab Anhaltspunkte für eine solche Relevanz sammeln. Denn zuerst einmal sind Überstunden ein Thema für den 87er und dann folgen ggf. Personalplanung und WA, die ja bei weitem nicht so viele Möglichkeiten der Durchsetzung von BR-Vorstellungen bieten wie der 87er (Stichwort: BV).
Und noch ein Tipp: da ich aus Deinen Ausführungen vermute, dass Ihr Euch keine Dienstpläne vorlegen lasst oder diese keine Angaben zu aufgelaufenen ÜStd bzw. deren Abbau enthalten, stellt sich für mich die Frage, ob diese Stunden überhaupt korrekt erfasst und abgebaut werden. In der Praxis ist das leider oft ein Problem. Hier empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Anforderung der Listen aus den NL für die zurückliegenden Jahre (mal sehen, wieviel da kommt). Vergleich mit den offiziellen Dienstplänen. Anforderung der Aufzeichnungen gem. §16 (2) ArbZG (hier werden die meisten AGs hypernervös, besonders wenn man mal fallen lässt, dass schlampiger Umgang mit Mehrarbeit/Überstunden auch die Sozialversicherungsträger interessiert, denn entsprechende Vergütungen sind idR sozialversicherungspflichtig: Gefahr des Sozialversicherungsbetrugs!). Anschließend dürfte es für Euch ein Leichtes sein, 1. alle Unterlagen zu bekommen und (Ihr verfolgt ja bestimmt auch ein Ziel!) 2. eine schöne BV zu diesem Thema in Eurem Sinne abzuschließen (Stichwort: sanfte Erpressung ;-))
Schöne Grüße,
brbär
Erstellt am 03.04.2009 um 13:22 Uhr von rainer_66
Hallo brbär,
recht herzlichen Dank für die ausführlichen Infos. Es sind einige gute (für mich nachvollziehbare) Tipps dabei. Das Problem ist das wir bis dato nur ein Schein-BR sind (Dank Gottes Gnaden und den fehlenden Infos der alten BR-Mitglieder). Nun kommt es zur ersten WA-Sitzung. Da bis dato auch keine Monatsgespräche mit der GL stattgefunden haben und mir dieses Thema auf den Nägeln brennt, wollte ich es halt zügig anschubsen. Allerdings führte mein Vorschlag zu heftigen Diskussionen. Naja im Zweifel kommt es halt nun nach dem einsammeln der Infos auf den Plan.
Grüße Rainer