Erstellt am 31.03.2009 um 15:49 Uhr von erwin
@didi48
Ein BRV sollte sich diese Frage eigentlich selbst beantworten können. Spätestens nach einem Blick ins Gesetz :-(
Erstellt am 31.03.2009 um 15:51 Uhr von Kölner
@erwin
Er ist 'nur' stellvertretender BRV.
Erstellt am 31.03.2009 um 15:52 Uhr von DonJohnson
@erwin
Na, das war jetzt hilfreich!
@didi
Dennoch gebe ich erwin Recht! Dein besonder Kündigungsschutz ist wie du schon sagtest noch 12 Monate nach Amtsende aktiv. Bei Wahlbewerbern ist er nur 6 Monate, hiermit zögerst du also nichts hinaus!
Darf ich fragen warum du das wissen möchtest?
Bitte denke auch dran, dass dieser besagte besondere Kündigungsschutz keinesfalls ein wirklicher Schutz ist (zumindest nciht so, wie man immer denkt)!
Gruß
DJ
Erstellt am 31.03.2009 um 15:55 Uhr von Fuxx
Hallo
Genau, "nur" Stelli.
Und wenn er nicht mehr gewählt wird, (warum? bist du so wüst?) dann ist er EBRM.
Und wenn er dann keinen Einsatz bekommt...
Aber wenn doch, dann gehts von vorne los mit der Frist.
Erstellt am 31.03.2009 um 15:57 Uhr von DonJohnson
@Fuxx
Und du bist sicher, dass er einer er ersten EBRM sein wird und regelmäßtig an den Sitzungen teilnimmt? Hast du ne Glaskugel, oder wie?
Erstellt am 31.03.2009 um 16:02 Uhr von erwin
@Kölner
@Don Johnson
sorry, nur stellv. BRV aber die Antwort bleibt, dieses auch weil micht es gerade von BRV oder stellv. BRV besonders traurig stimmt, dass Fragen auf welche man die Antwort im Gesetz ganz klar findet.
Wenn man sich für Mandate entscheidet, ganz gleich ob in Betrieben oder in der Politik, sollte man auch neben dem Satz, ja ich will, auch tun, z.B. lesen.
So, jetzt dürft ihr mich wieder schlagen
Erstellt am 31.03.2009 um 16:02 Uhr von Fuxx
DJ
Steht in deiner Glaskugel, das er es nicht wird?
Als jetziger Stelli hat er doch gute Chancen, wenn er bisher seine Arbeit gut gemacht hat.(Davon gehe ich mal aus, weil sich meine Kugel langsam trübt).