Erstellt am 31.03.2009 um 02:24 Uhr von rainer w
Kannst Du Den Grund auch nennen warum das nicht reichen sollte?
Erstellt am 31.03.2009 um 07:19 Uhr von Jumper
@outworker,
meiner Meinung nach sollte zumindestenz dahinter stehen nach welchem Gesetz, also dem BertVG.
Besser wäre den TOP so zuschreiben.
" Beschlussfassung über die Entsendung zum Betriebsräteseminar nach § 37.6 BetrVG "
Die Beschlussfassung sollte die Konkrete Schulung, der Ort und Zeitpunkt, die Kosten, ein Ersatzteilnehmer, sowie das man die Betriebliche Situation berücksichtig hat umfassen.
@ rainer w
wenn er das wüsste, würde er ja wohl nicht fragen.
Erstellt am 31.03.2009 um 08:34 Uhr von VIONÄR
Ich halte es für sinnvoller, wenn schon in der Einladung eine entsprechende Beschlussvorlage mit der namentlichen Benennung der Seminarteilnehmer verteilt wird. So hat jeder BR genug Zeit, sich seine Meinung und seinen Abstimmungsentschluss zu bilden. Wenn ich nicht weiß, wer wohin delegiert werden soll, dann kann ich die Notwendigkeit und auch die betrieblichen Belange nicht nach bestem Wissen und Gewissen einordnen.
Wir jedenfalls besprechen unsere Seminarbedürfnisse und beschließen dann auf der folgenden Sitzung die Teilnehmer für die Seminare.
Erstellt am 31.03.2009 um 10:40 Uhr von Laffo
@Aussenarbeitender...
ich lese aus deinem Beitrag ein wenig Neid!Kann das sein?Du denkst höchstwahrscheinlich die machen sich wieder einen schönen Lenz,Oder?Ich jedenfalls bin nach einem 1wöchigen Seminar manchmal ganz schön platt!
Wenn du ständig als BERM an den Sitzungen teilnimmst, hast auch du das Recht & die Pflicht dich schulen zu lassen!!!!Kannst dich hier bei der WAF o. beim ifb o.sonst wo schlau machen lassen.Argumente für deinen Schulungsanspruch findest du auf den Internetseiten der Anbieter.
Erstellt am 31.03.2009 um 12:10 Uhr von rainer w
Auch wir sprechen die einzelnen Lehrgänge eine Woche vor Beschlußfassung durch und Fragen auch wer Interesse an der oder der wichtigen Schulung hätte. Denn es bringt ja nichts zum Thema Mobbing z.B. zu entsenden wenn diese Person mit dem Thema an sich nicht viel anfangen kann. Wenn man dann immer den selben Anbieter hat kann man sich das mit den Kosten aufführen sparen, und es reicht einfach die TOP Beschlussfassung §37,6 BetrVG
Erstellt am 31.03.2009 um 14:58 Uhr von DonJohnson
@rainer
Es gibt durchaus andere Meinungen hierzu!