Hey zusammen , wir haben jetzt schon des öfteren eine Einladung zur BR-Sitzung bekommen auf der lediglich unter einem Top Stand "Beschlußfassung §37.6 " Ich habe bittere Diskusionen und anfeindungen gehabt weil ich der Meinung bin das reicht nicht. Meiner Meinung nach muß auch auf der Einladung stehen wer , wohin zu welchem Seminar geschickt werden soll ! ICh kann im BvG keinen § finden der dies beschreibt. Wer kann mir da helfen , und seh ich das überhaupt richtig ? Bin Ersatzmitglied und ständig dabei , möchte mich nicht weiter so unterbuttern lassen und dies mit § belegen können.
Danke im vorraus Outworker