Erstellt am 30.03.2009 um 16:08 Uhr von paula
wer lädt hier denn zu was ein? Der BR kann nicht in jede Besprechung einfach so mit rein (rechtlich gesehen... ). Die Hinzuziehung von BRM ist unter den Maßgaben des § 82 Abs. 2 BetrVG möglich. Aber das scheint mir hier ein anderer Fall zu sein.
Der BR kann doch seine eigene Veranstaltung machen....
Erstellt am 30.03.2009 um 16:26 Uhr von birwein
Zur Erläuterung kurz:
Die Stationsleitung macht monatlich Stationsbesprechungen um Themen die die Station betreffen zu erläutern. Diesmal ist die stv. PDL eingela´den, weil es Probleme mit den Dienstzeiten gibt. Die MA wollten uns dabei haben, die PDL uns eben nicht. Gibt es dafür eine rechtliche Handhabe?
Erstellt am 30.03.2009 um 16:34 Uhr von paula
nöööööööööö
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache, da dies ja dazu führen kann, dass der BR eben eine Betriebsversammlung (Abteilungsversammlung) macht. ich würde den AG mal fragen, ob ihm das lieber ist. Wirtschaftlich ist das Verhalten des AG nicht...
Erstellt am 30.03.2009 um 21:15 Uhr von Laffo
@alle
"weil es Probleme mit den Dienstzeiten gibt"
Moment mal, wie sieht es denn hier mit § 87 Abs.1 S 2 BetrVG aus?
denn im Endeffekt ist es für den AG doch sinnvoller hier schon im Vorfeld die Klärung herbeizuführen & nicht erst wieder den langen Weg zu gehen.
Vollkommen unverständlich!
Erstellt am 30.03.2009 um 21:24 Uhr von DonJohnson
@Laffo
Klar, da wird dir niemand wiedersprechen, aber kennst du das nciht auch, dass der AG einfach nur mal Macht demonstrieren will...? Er bezahlt die Party, also halten wir uns an die Gesetze und gehen den Umweg mit dem AG! Hinweisen sollte man ihn natürlich dennoch dadrauf, dass das Gremium hier eigentlich lieber anders handeln und arbeiten würde...
Erstellt am 31.03.2009 um 10:07 Uhr von Laffo
Hi Don,
ne unser AG hat so oft eins auf die Fr..se bekommen, dass er bei so einer Sache den BR immer mit einbezieht, weil, wie gesagt, sie können in der "BRfreien" Besprechung ja festlegen,was sie wollen, wenn dann der BR in Endeffekt in der MB ist...& er vielleicht ja die Sache ganz anders sieht.
Aber das sind alles Lernprozesse des AG...
Erstellt am 31.03.2009 um 11:34 Uhr von birwein
Hab ich das jetzt richtig verstanden, ich habe kein Recht bei den Stationsbesprechungen dabei zu sein, wenn mich die MA einladen?
Zu den Verweis auf § 87 wegen den Dienstzeiten, da haben wir eine BV abgeschlossen und darin x-verschiedene Dienste vereinbart, die für die allgemeine Pflege gelten. Somit haben wir die Mitbestimmung erfüllt. Jetzt sollen die MA auf dieser Station allerdings maximal 7 Stunden Dienste täglich machen und evtl kürzere, damit kommen sie dann kaum noch auf die 5 Tage Woche, bauen zwar monentan tgl 1-2 Stunden ab von ihren Überstundenkonto, aber erreichen nicht mehr die tariflich geforderte durchschnittliche 38,5 Std-Woche. Deshalb wollte der BR dabei sein. Jetzt wird das seitens der PDL eher in Misstrauensbruch gegenüber der PDL dargestellt.
Erstellt am 31.03.2009 um 14:39 Uhr von DonJohnson
@birwein
Also waws wir eigentlich sagen wollten: Der AG kann sehr gerne diese Besprechung machen, aber der BR hat auch bei der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit eine Mitbestimmung. Ich hoffe mal nciht, dass ihr dieses MBR in der BV beschnitten habt. Mit anderen Worten: Laß den AG ruhig planen, ohne euch kann er die Planung nciht umsetzen.
Solltet ihr euch mit der BV selbst ein Ei ins Nest gelegt haben, sollten wir darüber sprechen...
@Laffo
Tja, aber manchmal sind AG wie kleine Kinder die ihre Trotzphase bekommen ;-)))
Erstellt am 01.04.2009 um 08:27 Uhr von birwein
Haben in dieser BV zig verschiedene Dienste vereinbart, die jetzt halt für alle gelten. Sollten die mA jetzt nur noch 7 Stunden Dienste machen, können sie garnicht auf die 5-Tage Woche kommen, jetzt klarer
Erstellt am 01.04.2009 um 09:04 Uhr von Lotte
birwein,
dass der BR bestimmten Diensten zustimmt ist das eine, aber wenn durch die einseitige Anwendung von z.B. 7h Diensten die 5 Tage Woche zur 6 Tage Woche wird, dann ist das (so hoffe ich) von dieser BV nicht gedeckt, oder? Und damit seid Ihr dann wieder in der MB, wenn der TV da nichts anderes bestimmt.
Aber eine MAV kann leider auch ohne BR stattfinden? Ist keiner aus dem BR auf der betreffenden Station?
Erstellt am 02.04.2009 um 19:31 Uhr von birwein
auf der Station nicht, aber wenigstens sind wir an der Tagewoche dran. TV sagt zwar durchschnittlich 5-Tagewoche, aber wir bleiben dran
Danke auch noch für eure Antworten