Hallo zusammen.
Ich hätte eine Frage zum § 44 BetrVG (Zeitpunkt und Verdienstausfall)

Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten
steht in Paragraph 44. Wenn also quasi die Betriebsversammlung um 08:00 Uhr beginnt und der Mitarbeiter verlässt um 07:00 Uhr das Haus und fährt zur Arbeit...
Diese Stunde bekommt man dann quasi gutgeschrieben? Verhält es sich auch so mit der Stunde wieder zurück nach Hause?
Oder betrifft das nur MA, die z.b. an ihrem freien Tag die Betriebsversammlung aufsuchen oder auch die, die sozusagen eh auf die Arbeit müssen....