Erstellt am 26.03.2009 um 15:39 Uhr von carrie
@econom
Guck dir mal dieses Urteil an:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949707524/1294.html
Warum müsst ihr klagen? Ihr stellt euch frei, indem ihr euch beim Vorgesetzten abmeldet und gut ist. Soll er doch den ersten Schritt machen, wenn es ihm nicht passt.
Erstellt am 26.03.2009 um 15:42 Uhr von kriegsrat
macht doch erstmal das naheliegende :
erledigt eure br-arbeit, egal was der vorgesetzte sagt
einfach abmelden und gehen.....
mal sehen, was dann kommt...........
es ist so gut wie keine nennenswerte verurteilung aufzutreiben zum thema "behinderung der br-arbeit"
wird in der regel das meiste eingestellt......
Erstellt am 26.03.2009 um 16:00 Uhr von Silence
@ Econom
§ 37 Abs.2 (Fitting Seite 603 Rn 21)
Der Anspruch des BRMitgl. auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, lediglich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der BRAufgaben erforderliche Freizeit zu erhalten, im Übrigen aber mit dem Arbeitspensum eines VollarbN belastet zu bleiben. Der ArbG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BRMitgl. durch die BRTätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG).
Erstellt am 26.03.2009 um 16:13 Uhr von waschbär
@econom,
ich würde erst mal ein Monatsgespräch einfordern und das Problem dort "abarbeiten" ggf findet sich dann schon eine Win>