Hallo,

wir haben heute von einem Arbeitnehmer die Info erhalten, dass sein Vorgesetzer ohne sein Wissen sich die Personalakte des Arbeitnehmer geben lassen und gelesen. In der Akte werden auch vertrauliche Unterlagen wie Kreditverträge (wir sind BR einer Bank) verwahrt. Der Vorgesetze wurde somit auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Kenntnis gesetzt. Iist es zulässig, dass ein Vorgesetzter die Akte ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer einsehen kann?