Ein Betriebsrat wird nach § 11 Betriebsverfassungsgesetz gewählt. Obwohl genügend wählbare Arbeitnehmer vorhanden wären stellen sich eben weniger zur Verfügung.
Beispiel: Der BR müsste regulär aus 13 Mitglieder bestehen. Allerdings stellen sich weniger Personen, z.B. 9, zur Verfügung.
Wenn alle die Wahl annehmen - ok. Was passiert nun, wenn ein gewähltes Mitglied die Wahl nicht annimmt.
Muß dann mangels Ersatzmitglieder sofort neu gewählt werden? Oder wird einfach so getan, als ob derjenige, der die Wahl nicht annimmt,
einfach nicht auf der Liste gestanden hätte und es dann, um beim Beispiel zu bleiben, einen Betriebsrat mit 8 Personen.