Erstellt am 24.03.2009 um 15:41 Uhr von DonJohnson
Dann würde der BR auf die nächste Größe schrumpfen - in deinem Beispiel also auf 7!
Dass ihr aber bei so vielen Leuten so wenig zusammen bekommt, ist echt traurig...
Erstellt am 24.03.2009 um 15:54 Uhr von solon9
Sicher?
Ich habe nämlich auch die Meinung gehört, daß dann sofort wieder Neuwahlen einzuleiten seien
Erstellt am 24.03.2009 um 16:06 Uhr von DonJohnson
Dazu schau dir mal den § 13 Abs 2 Satz 2 BetrVG an. Das meinst du wohl. Dein Problem steht im § 11 BetrVG. Hast du ein BetrVG zur Hand?
Eine andere Meinung ist demnach falsch!
Gruß
DJ
Erstellt am 24.03.2009 um 16:07 Uhr von Kölner
@solon9
Wenn sich 9 zur Verfügung stellen, einer davon die Wahl nicht annimt, dann wird auf 7 BRM heruntergerechnet. Es gäbe dann ein Ersatzmitglied.
Wären 9 Bewerber vorhanden, die konst. Wahl gelaufen und ein BRM tritt dann zurück gibt es Neuwahlen.
Wären 10 Bewerber vorhanden, einer nimmt die Wahl nicht an und das Ersatzmitglied will auch nicht, gibt es Neuwahlen.
Erstellt am 24.03.2009 um 16:11 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Sag mal, schrieb ich das nciht?
Erstellt am 24.03.2009 um 16:14 Uhr von Kölner
@DJ
Als ich angefangen habe zu schreiben, gab es Dich noch nicht (hier). ;-)
Erstellt am 24.03.2009 um 16:16 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Oh ja, habe gerade die Zeiten gesehen ;-)
Na doppelt gemoppelt hält besser... ;-)
Erstellt am 25.03.2009 um 09:36 Uhr von solon9
Danke @alle
so wies hier geschrieben ist, habe ichs vermutet, war mir aber nicht sicher