Erstellt am 17.03.2009 um 19:03 Uhr von carrie
@norbert
Eine Befristung ohne Sachgrund darf insgesamt die Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Zulässig ist es jedoch innerhalb dieses Zweijahreszeitraums einen einmal befristeten Arbeitsvertrag bis zu dreimal zu verlängern.
Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer ohne dass er hierfür einen Sachgrund benötigt einen befristeten Arbeitsvertrag von beispielsweise sechs Monate abschließen und diesen dreimal um weitere sechs Monate verlängern (Höchstgrenze zwei Jahre!!). Die Verlängerungen müssen sich aber unmittelbar an die vorangegangene Befristung anschließen. Bereits ein Tag dazwischen wäre schädlich. In diesem Fall wäre (nur noch) ein befristeter Arbeitsvertrag bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich.
Erstellt am 17.03.2009 um 21:00 Uhr von peanuts
"wie lange bzw. wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden."
Kommt drauf an, anders kann diese Fragestellung nicht beantwortet werden.
Die vorherige Antwort entspricht nicht der vollen Wahrheit, da 1. tarifvertragliche Regelungen anderes aussagen können und 2. die "Ausnahmen" nicht berücksichtigt wurden.
Erstellt am 18.03.2009 um 07:09 Uhr von blondman
Wenn eine Befristung mit Sachgrund vorliegt kann ewig verlängert werden...
Erstellt am 18.03.2009 um 07:45 Uhr von rolfo2
@ peanuts
Wie kannst du behaupten der Beitrag von carrie entspricht nicht der vollen Wahrheit? Er ist vielleicht unvollständig, entspricht aber doch dem was das TzBefrG vorgibt.