Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren
Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen?
Es soll der Salamitaktik bei Kündigungen ein Riegel vorgeschoben werden!