Erstellt am 16.03.2009 um 11:55 Uhr von shortstuff
Ich kenne es nur aus Beispielen zu außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung, d.h. der AG möchte fristlös kündigen und wenn das nicht zulässig ist, hilfsweise ordentlich. In dem Fall müsste der BR prüfen, ob die ordentliche Kündigung zulässig ist, wenn gegen die außerordentliche Bedenken oder Widerspruch bestehen.
Erstellt am 16.03.2009 um 12:59 Uhr von Angi1
Hallo vip3k,
falls der errechnete Termin falsch wäre, wäre somit nicht die ganze Kündigung hinfällig.
MfG
Angi1