Hallo,
ich bin in einem privaten Verkehrsbetrieb beschäftigt, in dem aber
für einen Teil der Mitarbeiter die Rechte und Pflichten des öffentlichen Dienst gelten.
Wieviel freie Tage im Jahr sind diesen Mitarbeiter mit den obrigen genannten Verhältnisssen zu gewähren?
Wir als Betriebsrat, sind der Meinung Sonntag, Samstag und am Feiertag.
Sollte nach Dienstplan der Feiertag ein Arbeitstag sein , so wäre dieser mit Freizeitausgleich abzugelten.
Dies würde für uns Bedeuten eine reine fünf Tage Woche zu haben.
Unser Chef ist der Meinung wenn es die Lenk und Ruhezeiten hergeben, wäre auch eine sechs Tage Woche rechtens.


Mit freundlichen Grüssen