Erstellt am 12.03.2009 um 19:16 Uhr von seppel1
@Hilfesuchender1
Schon einmal das Thema "Kurzarbeit" gegooglet? Man findet doch im Web sehr sehr viele Infos hierüber.
Z.B auch hier:
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/29874/Startseite.html
Auch hier auf diesen Seiten findet man reichlich Infos hierzu, denn es war nun schon so oft Thema
Erstellt am 12.03.2009 um 21:17 Uhr von Hilfesuchender1
Leider brachte das ;Googeln ; keinen 100 % igen Erfolg , denn in keinem von mir gefundenen Gesetzestext steht die genaue Definition bis wann ein im Haushalt lebendes Kind ,den Anspruch auf 67 % KAG rechtfertigt. Ich denke immernoch das es auf den Bezug von Kindergeld ankommt.
Grüße aus Schwaben ,
Erstellt am 12.03.2009 um 21:56 Uhr von ridgeback
@Hilfesuchender1,
wende Dich an die Agentur für Arbeit, dort gibt es die Tabelle zur Berechnung des Kug.
Auszug:
Leistungssatz 1 = Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag mit dem Zähler von
mindestens 0,5 eingetragen ist (die Kinder i.S. des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben)
oder für die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit der Leistungssatz 1 maßgebend ist.
Leistungssatz 2 = alle übrigen Arbeitnehmer
Erstellt am 12.03.2009 um 22:01 Uhr von Hilfesuchender1
Danke , ridgeback , genau das hab ich gesucht :-)