Erstellt am 06.03.2009 um 14:15 Uhr von Immie
Erstellt am 06.03.2009 um 18:57 Uhr von Kölner
@neskia
Was ist das denn für eine Antwort?
Man kann es nicht! Fertig!
Erstellt am 07.03.2009 um 08:06 Uhr von dummbax
Wo bitte steht das?
Wenn kein Tarifvertag greift,
weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer
auf einen Tarifvertag zugreifen können,
sind per Änderungskündigung
Lohnänderungen bis zur Sittenwidrigkeit möglich.
Leider
Erstellt am 07.03.2009 um 10:02 Uhr von Kölner
@dummbax
In dem hier dargestellten Fall geht es aber um eine BV. Eine BV wiederum wird zwischen den Betriebsparteien abgeschlossen, die dafür zuständig sind.
Du wiederum kommst mit Änderungskündigungen um die Ecke. Das ist dann eine andere Baustelle.
Erstellt am 07.03.2009 um 15:38 Uhr von dummbax
@kölner,
Sorry, sehe ich anders.
Wenn jemand per Arbeitsvertrag eingestellt wurde, enthält dieser Arbeitsvertrag auch die Entgeltbezüge. Um diese zu ändern, nach unten, wie in diesem Fall, bedarf es der Änderungskündigung.
Eine Lohnkürzung per BV ist also nicht möglich
Erstellt am 07.03.2009 um 20:41 Uhr von Kölner
@neskia
Dann verirr' Dich nicht weiter in solchen Aussagen - sie bringen nichts!