Erstellt am 05.03.2009 um 13:05 Uhr von Maria
Z.B.
Maximal soviel, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.
Hallo....und Grüße...????
Erstellt am 05.03.2009 um 13:14 Uhr von sunshine38
ja sorry ja klar hi und gruß bzw. danke hab hier rumkopiert und da fehlte aufeinmal was :-( sorry
also 10 stunden das heißt ja das man für nen nebenjob nicht mehr als 2 stunden investieren darf wenn man voll berufstätig ist . wie soll so was gehen?