Am 07.05.09 soll ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Dazu hatte der Wahlvorstand am 03.03.09 die erste Sitzung. Im Verlauf kam es zwischen dem Vorsitzenden und der Vertreterin der Gewerkschaften zu einen Auseinandersetzung. Der Vors. hat sich geäußert, daß den Vorsitz niederlegen werde. Die Wahlvorstandssitzung wurde abgebrochen und am nächsten Tag aufgenommen (ohne Vertr.Gewerkschaft)
Die Gewerkschaft droht jetzt mit einer Einstweiligen Verfügung.
Kann ein Wahlvorstand, der seinen Rücktritt ankündigt, sein Amt fortsetzen?
Bitte dringend um Hilfe.