@die Wissenden,
Ist ein Ausschlussverfahren nach §23 BetrVG möglich, wenn der stellvertredende BRV, private Mails welche vom Betriebsratsvorsitzenden an ihn gerichtet waren, in einem Verteiler an das Betriebsratsgremium weiterleitet?
Ein vertauenvolles Zusammenarbeiten ist nicht mehr möglich.
Eine Betriensratssitzung mit der Tagesordnungspunkten Abwahl und Neuwahl eines Betriebsratsvositztenden ist gemacht worden.
Das Vertrauensverhältniss ist nachhaltig gestört.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.