Erstellt am 03.03.2009 um 16:17 Uhr von betriebsratten
Nein-die ergibt sich aus der Branche bzw. dem Betriebszweck-zumindest was DGB Gewerkschaften betrifft. Und lasst die Finger von den anderen!!!!!
Erstellt am 03.03.2009 um 16:24 Uhr von DonJohnson
@Gitti
Die "in dem Betrieb vertretende GEW ist die, die Mitglieder im Betrieb hat. Die Zuständigkeit richtet sich wie betriebsratten schon sagte nach der Branche.
Da die Aufgaben zwischen BR und GEW quasi aufgeteilt sind, kann eine BR Wahl selbstverständlich nciht die zuständige GEW beeinflussen. Der BR darf ja auch nciht zum Streik aufrufen, und wenn du den § 77 Abs 3 mal lesen würdest, weißt du, dass ein BR das was eine GEW in der Regel regelt, nciht Bestandteil einer BV sein darf! Demzufolge sind die Zuständigkeiten klar getrennt!
Aber mal ne Frage, warum willst du das?
Gruß
DJ