Erstellt am 02.03.2009 um 16:49 Uhr von w-j-l
Na das ergänzt sich ja prima!
Vertrauensarbeitszeit und Zielvereinbarung.
Das heißt dann, die AN bekommen eine Zielvereinbarung. Wie lange sie für die Erreichung der Ziele (bzw. die Erledigung ihrer Aufgaben) brauchen, ist dann deren Sache.
Vertrauensarbeitszeit konterkariert die Festlegung tariflicher Arbeitszeiten.
Mein Tip: Bleiben lassen!
Erstellt am 02.03.2009 um 16:58 Uhr von hueseyin1975
Hallo w-j-l.
Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ist der Wunsch der GF. Wir befinden uns in Verhandlungen und stehem dem skeptisch gegenüber. Wir versuchen (wenn es dann am Ende eingeführt wird möglichst viel in einer BV zu regeln und die MA vor Mehrbelastung zu schützen).
In der Vertrauensarbeitszeit werden dem MA Ziele vorgegeben.
Wir als BR sind der Meinung, dass wir mit einer BV zu Zielvereinbarungen die MA schützen können und dass das geregelt sein muss. Ein Zielvereinbarungssystem kann auch ohne Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden.
Was hälst du generell von einem Zielvereinbarungssystem?
Erstellt am 02.03.2009 um 17:22 Uhr von DonJohnson
@all
Na, was hat denn bitte schön Vertrauensarbeitszeit mit Zielvorgaben zu tun? Das wiederspricht sich doch!
Vertrauensarbeitszeit heißt, dass der AN kommen und gehen kann, ohne zu stempeln. Er kann in soweit seine Wochen- Monats- oder Jahresarbeitszeit selbst bestimmen. Bekommt er aber eine Zielvorgabe, ist er doch wieder eingeschränkt in diesem Mittel. Vielleicht sollte man da mal über eine Gleitzeit nachdenken was ja auch ein erhebliches Maß der freien Arbeitszeitgestaltung in sich birgt.
Also Zielvereinbarungen sind immer schlecht (ohne jetzt zu wissen um was es genau geht). Hier sieht es so aus, als ob der AG Gesetze umgehen möchte. Frei nach dem Motto: Ich gebe die Aufzeichnung der Arbeitszeit in die Hände der AN, bin also nicht mehr nachweispflichtig. Das bedeutet aber Risiken für die AN. Wenn sie das Ziel kaum schaffen können, wird im Übermaß Mehrarbeit geleistet. Ob die je wieder ausgeglichen kann, sei dahin gestellt, da der AG ja immer neue Zielvorgaben machen kann!
In meinen Augen kann es so also nie und nimmer funktionieren - außerdem wird dort das MBR des BR weitgehend ausgeschlossen. Das sollte nciht die Lösung sein!
*Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ist der Wunsch der GF*
Klar, ich schrieb auch warum! Böse ist, wer böses denkt!
*Wir befinden uns in Verhandlungen und stehem dem skeptisch gegenüber.*
Gut so. Früher wollten die Gremien die Einführung von elektronischer Arbeitszeiterfassung nciht - heutzutage sehen sie es als Kontrollmittel (über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu wachen und die MA zu schützen).
*Wir versuchen (wenn es dann am Ende eingeführt wird möglichst viel in einer BV zu regeln und die MA vor Mehrbelastung zu schützen).*
Nicht versuchen!!! Ihr seid da in der Mitbestimmung! Also wird wenn alles in einer BV geregelt. Absolutes MBR des Gremiums garantiert! Das muß sein!
*In der Vertrauensarbeitszeit werden dem MA Ziele vorgegeben.*
Was ist wenn die MA die Ziele frühzeitig erreichen? Ist die Arbeitszeit dann für den Zeitraum beendet, auch wenn die Zeit als solches noch nciht erreicht?
*Wir als BR sind der Meinung, dass wir mit einer BV zu Zielvereinbarungen die MA schützen können und dass das geregelt sein muss. Ein Zielvereinbarungssystem kann auch ohne Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden.*
Na, das solltest du mir jetzt mal erklären, wie eine BV Zielvereinbarung aussehen soll und wo da das initiativrecht des AG ist. Ganz ehrlich! Vielleicht glaube ich dir dann... Oder meinst du eine Art Akkord?
*Was hälst du generell von einem Zielvereinbarungssystem?*
Was w-j-l davon hält, kann ich nciht sagen, ich persönlich sage "Finger weg"!
Gruß
DJ
Erstellt am 03.03.2009 um 00:03 Uhr von paula
@DJ
*Was hälst du generell von einem Zielvereinbarungssystem?*
.... ich persönlich sage "Finger weg"!
ich würde das mal nicht so eindimensional sehen! Die gemeinsame Definition von Zielen ist eine sehr moderne und gute Form von Führung! Es ist eine Frage wie man das ganze auskleidet. Wie haben da mehrere schöne BVs und ich glaube wenn Du bei uns MA fragst ob sie dieses System missen möchten dann käme ein klares nein. Wohl auch verständlich wenn die absolute Masse der MA sich jedes Jahr eine stolze Summe dazuverdienen konnte...
Erstellt am 03.03.2009 um 05:51 Uhr von DonJohnson
@paula
Na, ich weiß nciht. Klar sicherlich kommt es dann auf die genauen Umstände an, aber dieses Modell der Zielvereinbarung erinnert mich doch ein wenig an DDR. lasse mcih aber gerne belehren. Was passiert denn bei euch, wenn das Ziel nciht erreicht wird (warum auch immer)? Würde gerne mal eine solche BV sehen um mir dann eine klarere Vorstellung machen zu können, ob ein solchens doch wünschenswert ist. Wer weiß, vielleicht begeisterst du mich ja noch dafür...