Hi Leute,

jetzt wird es speziell.
Vorwort:
- Wir sind ein Callcenter welches am 1.3.08 per Betriebsübergang verkauft wurde.
Nicht verkauft wurde die Telefonanlage mit Endgeräten für deren Einsatz eine GBV bestand.
- neue Telefonanlage in Betrieb 1.3.08
- BR gewählt 1.4.08

Der neue ArbG hat dann natürlich auch seine eigene Telefonanlage für den Callcenterbetrieb in Betrieb genommen.
Da in der mitgebrachten GBV auf Hardware / eingesetzte Telefone der Firma Aspect verwiesen wird die den jetzt eingesetzten (Nortel) nicht entsprechen, denken wir die jetzige Anlage ist nicht durch die Mitbestimmung und somit "unrechtens" in Betrieb.
Was denkt Ihr darüber?

Wir wollen so ne Art "Drohpotential" aufbauen wenn der neue ArbG mal wieder mit neuen ArbV (mit 30% weniger Lohn+ Mehr ArbZ+ 4 Tage weniger Urlaub) droht.
Dann wäre es natürlich nicht schlecht als Gegendrohung die sofortige Abschaltung der Telefonanlage an 8 Standorten in der Tasche zu haben- Statt Streik sozusagen.

HeikoLee