Erstellt am 02.03.2009 um 07:48 Uhr von kriegsrat
die schlüsselfrage : gilt für euch der tarifvertrag ?
der bundesrahmenmanteltarifvertrag für das bewachungsgewerbe ist z.b. allgemeinverbindlich
die länderspezifischen lohntarifverträge sind es m.W. nicht, dazu müßte der AG mitglied im AG-Verband sein
oder in euren arbeitsverträgen wird auf die gültigkeit hingewiesen
je nach dem, wie ihr dort eingruppiert seid, liegen verschiedene stundekontingente vor (z.b. lohngruppe xy 160-220 Std)
die mindestzahl muß der AG bezahlen bzw. muß euch in diesem rahmen beschäftigen
für die höchstzahl kann euch der AG verpflichten zu arbeiten
ein recht, immer für die höchstzahl an zulässigen stunden beschäftigt zu werden, habt ihr nicht
mit kurzarbeit hat das nichts zu tun