Erstellt am 01.03.2009 um 18:56 Uhr von pirat
@Bibo,
Kurzarbeit kann sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebs erstrecken...
Erstellt am 01.03.2009 um 19:24 Uhr von Bibo
@pirat,wo kann man sowas nachlesen".....bestimmte organisatorische abgrenzbare Teile...."
Erstellt am 01.03.2009 um 19:47 Uhr von dummbax
Findest Du im Konjunkturprogramm2 oder in der neueren Ausgabe der Schriften von der AfA.
Theroetisch können auch nur einzelne Mitarbeiter aus einem Betrieb in kurz gehen, wenn ihre Entgelteinbuße mehr als 10% beträgt.
Erstellt am 03.03.2009 um 11:15 Uhr von NXCS
Hollöle,
wir haben heute (03.02.09 ) Kurzarbeit für unseren Standort (380 MA ) beantragt. Die Dame von der Agentur für Arbeit hat uns ( beiden Parteien ) geraten, den Antrag auf den gesamten Standort ( obwohl im Anhang zur BV Kurzarbeit die betroffenen Teilbereiche genannt sind ) zu beantragen. Vorteil: Bei weiteren Umsatzeinbrücehn kann ohne Neubeantragung ( alos nur ein neuer Nachtrag zur BV ) die Kurzarbeit bei Bedarf ausgeweitet werden.