Erstellt am 09.03.2020 um 10:39 Uhr von DerAlex
Hallo Zusammen,
wir haben als aktuelles Thema einen Größen Umbau unserer Maschinen. In Absprache haben sich der Mitarbeiter Instandhaltung und die Geschäftsleitung darauf geeinigt, das der Mitarbeiter für eine Zeit von 2 Wochen seine tägliche Arbeitszeit verlängert. Da er die Verantwortung in diesem Projekt hat, möchte er auch derjenige sein der Früh als erster Vorort ist und späten Nachmittag der letzte.
Ist dies jetzt Mitbestimmungspflichtig im Sinne von §99?