Erstellt am 28.02.2009 um 14:43 Uhr von kriegsrat
Schilddrüsenkrankheiten
Die Beurteilung einer Schilddrüsenfunktionsstörung setzt in der Regel - insbesondere in leichteren Fallen - voraus, daß die Diagnose durch moderne Untersuchungsmethoden gesichert ist.
Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so daß in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen (z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen.
Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdB/F-Grad nach den funktionellen Auswirkungen.
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;
Grad der Behinderung während dieser Zeit:
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall 50%
sonst 80%
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB/F-Grad von 50 (5) oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/F-Grad entsprechend höher zu bewerten.
http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_15.htm
Erstellt am 28.02.2009 um 14:44 Uhr von Kölner
@Exmannheimer
Auch wenn ich mich jetzt bei 'Dr.kriegsrat' unbeliebt mache, aber für Deine Krankheitsgeschichte ich das hier der denkbar ungünstigste Ort.
Wende Dich an die entsprechenden Ämter Deiner Stadt/Region und beantrage einen GdB - Du wirst dann sehen, was heraus kommt.
Erstellt am 28.02.2009 um 14:50 Uhr von kriegsrat
Dr.Kriegsrat - der arzt, dem die frauen vertrauen...........
Erstellt am 28.02.2009 um 14:54 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Puh - dann habe ich ja mal Glück gehabt!
Erstellt am 28.02.2009 um 15:01 Uhr von rainer w
@Exmannheimer
Habe auch einen Hodgin Lymphom und ohne Probleme einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50% erhalten, wenn auch erst mal nur befristet.
Dr. Kiegsrat- der arzt, dem frauen vertrauen...........ohhhgottohhhgott schauder läuft einem über den Rücken
Erstellt am 28.02.2009 um 15:07 Uhr von nicoline
@Exmannheimer
solltest Du noch erwerbsfähig sein und einer Beschäftigung nachgehen, kannst Du Dich auch an die Schwerbehindertenbeauftragte Deines Betriebes wenden, sofern es eine gibt. Sie kann Dir helfen. Alles Gute!
Erstellt am 28.02.2009 um 15:13 Uhr von DonJohnson
@rainer w
Nicht nur dir, alter Weggefährte - nicht nur dir ;-)