Moin geballtes Fachwissen,
unser Geschäftsführer möchte einem Mitarbeiter betriebsbedingt
zum 30.04.2009 ordentlich kündigen.
Der Mitarbeiter ist seit 2005 als Aushilfe eingestellt.
Er wird im April 2009 das 70.Lebensjahr vollenden.
Das heißt, das er bereits im Ruhestand ist.
Seine Aushilfsstelle soll durch einen jüngeren ersetzt werden.
Meine Frage:
Wie soll ich mich nach § 99 BetrVG verhalten?
Zumal ich die Notwendigkeit eines Ersatztes selbst sehe?