Man soll sich damit einverstanden erklären, dass der Arbeitgeber, der Betriebs- Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung befragt wird. Ist man nicht mit der Befragung einverstanden, kann der Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
1. Ist dem so in der Praxis, dass wenn man dieses Feld nicht mit ja ankreuzt, dass der Antrag abgelehnt wird?
2. Ich befürchte, dass während der Genehmigungsphase der Arbeitgeber befragt wird. Ist dem so?
3. In dem Antrag muss man auch angeben, bei wem man beschätigt ist. Dem Arbeitgeber muss die Gleichstellung mindestens drei Wochen vorliegen erst dann greift ein Kündigungsschutz ist dem so?