wir sind ein Betrieb der Saison abhängig ist, das heist im Winter gehen bei uns die Aufträge zurück. Und der rest des Jahres sind die Auftragsbücher voll.
Für solche Zeiten haben haben wir eine BV "flexibeles Arbeitszeitkonto", das einen Spielraum von +70 bis -70 Stunden hat. Wird bei uns VHZ Konto genannt.
Alle Stunden die über +70 gehen werden mit Mehrarbeitsprozenten bezahlt.
Mehr als - 70 Stunden kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen.
Dann haben wir noch ein MAZ Konto (Mehrarbeitszeitkonto), dieses Konto können die Kolleginnen und Kollegen nutzen um ihre Mehrarbeit dort zu Parken.
Dieses nutzen auch einige. Und andere lassen sich ihre Merharbeit auch auszahlen.
Somit haben einige Plus Stunden auf dem MAZ Konto und andere eben keine Stunden.
Nun ist es so das wir wir schon das VHZ Konto abgebaut haben, das heist sind schon bei -70 Stunden angelangt.
Wurde dann gestern von GL zu einem Gespräch geladen und dort wurde mir mitgeteilt und aufgezeigt, das sich die Situation bei uns nicht verbessert und unsere Aufträge zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um 40% gesunken sind.
Kurzarbeit soll erst mal das letzte Mittel sein, daher kam die GL auf die Idee die jenigen zuhause zu lassen die noch Stunden auf ihrem MAZ Konto haben damit die anderen die nichts mehr auf dem VHZ und MAZ Konto haben, beschäftigt werden können. und Dies soll in einer BV festgehalten werden.
Persönlich finde ich es eine ganz gute Regelung wenn wir erst mal somit die Kurzarbeit verhindern können.
Nur, dazu komme ich jetzt zu der Frage, wie sieht das rein rechtlich aus, denn das MAZ Konto ist ja individuel eingerichtet, ist es möglich durch eine BV die Kollegen dazu zu zwingen das sie diese Stunden abfeiern.
Das die Kolleginnen und Kollegen nicht begeistert sein werden ist mir klar, aber möchte nicht das es später Klagen gibt und haben was rechtswidriges abgeschlossen.
P.S. sind nicht im AG Verband
Gruß JJ
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Arbeitszeitrecht
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