@carrie
1. habt ihr einen TV?->wenn ja,müßte das Begehren des AG mit dem Tarifpartner & euch aushandelt werden.Weiterhin müßte euer AG,wenn er im AG-Verband ist diesen mit ins sein Boot nehmen.
2. falls ihr dennoch direkter Verhandlungspartner seit, würde ich auf keinen Fall gegen ein Gesetz verstoßen wollen!!!
3. so viel wie möglich für die AN herausholen, also nicht nur "Kohle" sondern auch z.B. Freischichten oder sonst eine langherumliegende Bitte (Kopplungsgeschäft) mit einbringen, längere & mehr Pausen vereinbaren
oder so etwas:Kindergartenzuschuss
Eine dicke Abgabensenkung winkt, wenn Sie den Chef überzeugen, die Unterbringungskosten für Ihren
jüngsten Spross zu übernehmen. Ihr Chef schlägt sicher freudig ein, denn für zum Beispiel 200 Euro
Kindergartenzuschuss pro Monat brauchen weder er noch Sie Steuern und Abgaben entrichten. Mehr
noch: Die Firma kann die Ausgaben gewinnmindernd von der Steuer absetzen.
Möglich wird dieses Geschenk durch Paragraph 3 Nr. 33 EStG. Er besagt, dass sämtliche Bar- und
Sachaufwendungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Unterbringung, Verpflegung und
Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gewährt, zu hundert Prozent in die Tasche des
Arbeitnehmers fließen.
Achtung: Die Betreuung des Kindes darf während der Abwesenheit der Eltern nicht daheim erfolgen.
Verlangt ist die Unterbringung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer vergleichbaren
Einrichtung. Gefördert wird auch die private Aufsicht bei Tages- und Wochenmüttern sowie
Ganztagspflegestellen.
Das Förderungshöchstalter ist allerdings begrenzt. Das Kind darf nicht älter als sechs Jahre sein bzw.
noch nicht in die Schule gehen. Die tatsächlichen Kosten sind dem Chef nachzuweisen.
oder so etwas:Fahrtkosten
PKW-Fahrern kann der Chef für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort je Kilometer 0,30 Euro
zuschießen. Der Zuschuss darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen. In diesem Fall braucht der
Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen - unterm
Strich ein Plus in der Lohntüte.
Tipp: Da in diesem Fall die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben
werden können, lohnt sich dieses Modell nur für diejenigen, die nicht über die Werbungskostenpauschale
von 920 Euro im Jahr hinaus kommen.
oder das:Kostenlose Verpflegung
Für Arbeitnehmer, die nicht in einem Großbetrieb mit eigener Kantine beschäftigt sind, kann der tägliche
Gang zum Italiener oder Chinesen den Geldbeutel erheblich strapazieren - 10 Euro pro Tag sind schnell
weg. Bei 20 Arbeitstagen im Monat sind schon 200 Euro zusammen, im Jahr über 2.000 Euro!
Auch in diesem Fall hilft der so genannte "geldwerte Vorteil". Der Arbeitgeber kann sich auf zwei
verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:
1. Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Der Vorteil
bleibt steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 2,58 Euro je
Mittagessen übernimmt.
2. Der Chef kann Essensmarken ausgeben. Liegt der Wert der Marke um nicht mehr als 3,10 Euro
über dem amtlichen Sachbezugswert von 2,58 Euro, werden nur 2,58 Euro als geldwerter Vorteil in
der Lohnabrechnung angesetzt. Zahlt der Chef mehr als 5,68 Euro muss man alles versteuern. Für
Abwesenheitstage dürfen keine Essensmarken ausgegeben werden. Wenn nur 15 Essensmarken/
Monat ausgegeben werden, werden bei Mitarbeitern, die normalerweise weniger als vier Tage
abwesend sind keine Kontrollen des Finanzamts durchgeführt. Wir rechnen daher vereinfacht mit
15 Marken je Monat.
Der Sachbezugswert von max. 3,10 wird bei der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angerechnet.
Zusammen mit Warengutscheinen darf diese Freigrenze nicht überschritten werden, da sonst der
gesamte Betrag zu besteuern ist.
Quelle: Ich nix mehr wissen....
Ihr müßt ordentlich Forderungen an sein Begehren knüpfen.