Erstellt am 23.02.2009 um 10:42 Uhr von peanuts
"Er verweigert nun die Einladung. "
Wurde der Antrag von einem Viertel der BRM gestellt? Siehe § 29 Abs.3 BetrVG.
Erstellt am 23.02.2009 um 10:47 Uhr von Micky.45
Erstellt am 23.02.2009 um 10:48 Uhr von Postbote
hey Micky 45, na was ist das denn für ein Verhalten, der BR Vorsitzende will seine Abwahl nicht annehmen....grins...das war ein Scherz....also wenn der Betriebsratsvorsitzende diesen Tagespunkt nicht auf der Einladung haben ( will ? ) hm...er hat diesen Tagespunkt aufzunehmen...das ist doch wohl jedem Klar....wir sind ja hier nicht bei Wünsch dir was?...vielleicht ist er ja zuwenig geschult worden, denn siehe hier mal:
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
zu deiner Frage ob es auch der Stellvertreter kann? :
§ 26 Vorsitzender
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
wenn er verhindert ist / oder grade Urlaub hat oder grademal nicht im Betrieb anwesend...na da gibbet genug möglichkeiten...
zeig ihm das was im BertVG steht und dann denke ich wird er es schon begreifen das seine Zeit gekommen ist und den Platz räumen muß...er bleibt ja weiterhin im BR...denk ich...vielleicht ist er auch Beleidigt und geht ganz raus / soll schonmal vorkommen...dann laßt euch mal was einfallen...
Erstellt am 23.02.2009 um 10:56 Uhr von Micky.45
Ist alles klar, aber er ist anwesend und tut es nicht
Erstellt am 23.02.2009 um 11:08 Uhr von tik-tak
@ micky.45
Ihr habt ein kleines Problem, wenn keinen Geschäftsordnung der BR gibt.
Einfach versuchen ,beim nächste BR Sitzung,Tagesordnung zu ändern oder ergrenzen mit TOP "Abwahl der BRV".
Vorsicht, alle BR Mitglieder mussen anwesen sein.
Gruß
tik-tak
Erstellt am 23.02.2009 um 11:13 Uhr von Mona-Lisa
@tik-tak,
wie kommst du denn auf die Idee mit der GO....
@Micky,
lies mal nach,
§ 29 BetrVG DKK, IV. Die Sitzungen auf Antrag, RN. 32
Erstellt am 23.02.2009 um 11:19 Uhr von Postbote
@Micky45
dann zeig ihm das hier, vielleicht wird er es sich ja nochmal Überlegen , das was er da veranstaltet...nicht verhindert das er abgewählt wird...:
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
denn er hat sich schon dem BertVG zu Unterwerfen...Gesetzt ist Gesetzt...da fürt auch kein Weg vorbei...mach ihm das nochmal Deutlich...die hälfte euerer BR Mitglieder möchten es....dann bekommen sie es auch...:o))
p.s.@tik-tak
eine Geschäfstordnung hat damit nichts zutun...oder soll da etwa drin stehen " Der Betriebsratsvorsitzende kann niemals nie nicht abgewählt werden, von keinem ????....
Erstellt am 23.02.2009 um 11:30 Uhr von pirat
Ahoi Mona-Lisa,
IMHO ist @tik-tak nur auf dem falschen Dampfer, weil es die 5 Jahreszeit ist..... sei gnädig... .-)
Erstellt am 23.02.2009 um 11:40 Uhr von tik-tak
Hallo,
wir haben ein GO schon am Amfang beschlossen so das verschiedene Sachen drin stehen.
Eine ist das die BR Sitzungen kann auch Stellvertreter einzuberufen wenn BRV abwesend oder verweigert dies
zu machen.Ich weiss was in § 29 BetrVG steht nur das ist Problematisch wenn BRV nichts macht obwoll
er pflichtwidrig handelt.
tik/tak
Erstellt am 23.02.2009 um 11:48 Uhr von Mona-Lisa
@tik-tak,
tut mir leid, aber allein
"Eine ist das die BR Sitzungen kann auch Stellvertreter einzuberufen wenn BRV abwesend oder verweigert dies zu machen"
und
" Problematisch wenn BRV nichts macht obwoll er pflichtwidrig handelt."
regelt das BetrVG....
Nur interessehalber, was habt ihr noch alles in eure GO geklöppelt?
@Freibeuter,
der "Feiglinge" waren es gestern nicht wenige...... :-P
Erstellt am 23.02.2009 um 11:57 Uhr von tik-tak
Hallo Mona Lisa
ich kann unsere GO dir mailen wenn du es wünscht,eine feine Sache
Frage:
Was machts du wenn ab heute Anhörungfrist lauft und BRV will keine Sitzung einberufen,aus Angst das Abwahl
steht als TOP?
Meinst du AG interessiert es?
tik-tak
Erstellt am 23.02.2009 um 12:02 Uhr von Mona-Lisa
@tik-tak,
na denn! Flugs rüber mit dem Teil! ;-))
Erstellt am 23.02.2009 um 12:11 Uhr von tik-tak
@Mona Lisa
klar,nur bis montag Geduld haben, bin in Urlaub
tik-tak
Erstellt am 23.02.2009 um 12:14 Uhr von Mona-Lisa
@tik-tak,
kein Problem!
ab Mittwoch Erholungsurlaub? ,-))
Erstellt am 23.02.2009 um 13:05 Uhr von tik-tak
@ Mona Lisa
Neee!
Bin in Brasillien mit Freundin auf Carnevall auf kosten des Unternahmens als AG-Freundliches BR.
War nur ein Scherz!
Wegen Kurzarbeit muss zu Hause bleiben.
Bis dann.
tik-tak