Hallo ihr Wissenden,

aufgrund eines aktuellen Problems in unserem Betrieb habe Ich folgende Frage: Muß der Sachgrund (in diesem Fall vorübergehender Ersatz für eine langfristig erkrankte Kollegin) für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag aufgeführt werden.?

Oder reicht es die Befristung Z.B. 6 Monate in den Vertrag zu schreiben und bei Einstellung intern, dem BR gegenüber, die Einstellung als Befristet wegen Erkrankung der Kollegin X zu erklären. Selbstverständlich ohne den betroffenen Kollegen bei Einstellung von diesem Sachgrund in Kenntnis zu setzten.