Erstellt am 21.02.2009 um 17:20 Uhr von Maclogic
@von kessy,
Erst einmal ablehnen.
Die Ma haben einen Arbeitsvertrag in dem bestimmt die wöchentliche Arbeitszeit beschrieben ist.
Seit ihr Tarif gebunden unbedingt die Gewerkschaft mit ein beziehen.
Steckt dahinter vielleicht der Gedanke an Kurzarbeit?
Erstellt am 21.02.2009 um 21:02 Uhr von ALFI
Hallo Kessy,
Wenn Ihr Tarifgebunden seid kann der Arbeitgeber nicht einfach die tarifl. Arbeitszeit absenken.
Will der Arbeitgeber etwas an der Arbeitszeit ändern, muss er sich an die Tarifpartner wenden.
Somit ist natürlich auch eine Absenkung der Vergütung nicht möglich.
Dies könnte nur über eine Änderungskündigung gehen, also Informiert euere Kollegen das sie neue Verträge ablehnen sollten!!!!!!!!!!!!!!!
Ausderdem besteht die Möglichkeit der Kurzarbeit.
Erstellt am 21.02.2009 um 21:11 Uhr von Laffo
hallo kessy,
wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere möchte euer AG eine Effizienzsteigerung in der Auslastung der AN(?), da seine Produktionsanlagen(?) kein Update mehr vertragen(?).Ich würde versuchen die Tarifvertragsparteien zu überzeugen, das Angebot bei vollem Lohnausgleich anzunehmen!...denn der AG begründet sein Begehren ja mit Leerläufen....
Erstellt am 21.02.2009 um 21:19 Uhr von Der alte Heini
Maclogic
Warum soll kessy, wenn der Betrieb tarifgebunden ist, die Gewerkschaft hinzuziehen.
Will der AG Vorgaben aus einem Tarifvertrag geändert haben, so kann er sich selber an die Tarifpartner wenden. kelly bzw. der Betriebsrat ist doch nicht der Laufjunge des Arbeitgebers.
kessy
Ist der Betrieb tarifgebunden, sind die Tarifpartner die Ansprechpartner des Arbeitgebers.
Ausnahme, der Tarifvertrag enthält diesbezüglich eine Öffnungsklausel, die dem BR die nötigen Rechte zuweist.
Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, so dürften das Arbeitszeitvolumen in den Arbeitsverträgen geregelt sein. Diese kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betroffenen ändern. Ist eine einvernehmliche Änderung nicht möglich, müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.
Gilt ein Tarifvertrag oder sind die Arbeitszeitvolumen in Arbeitsverträgen geregelt, so hat der BR keine Rechte einzugreifen.
Rechte auf Mitbestimmung der Arbeitszeiten ergeben sich nur § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG. Eventuell auch, da müsste man sich das Vorhaben des AG genauer anschauen, aus § 87 Abs.1, Ziffer 10+11 BetrVG, sowie § 91 BetrVG.
Erstellt am 22.02.2009 um 11:27 Uhr von peanuts
"Unser Arbeitgeber will die Produktivität steigern das heißt das die Mitarbeiter nicht soviel
Leerlauf haben,will er die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden auf 35 Stunden kürzen."
Hört sich supersinnig an! Ein AG, der sein betriebliches Risiko auf seine AN abwälzen will!? Aus welchem Grund entsteht denn zu welchen Zeiten Leerlauf?
"Wie sollen wir uns verhalten."
Ergänzend zum bisher gesagten, sollte sich der BR ganz einfach mal eigene Gedanken zum Thema "Arbeitsorganisation" und von seinem Initiativrecht Gebrauch machen.