Erstellt am 19.02.2009 um 11:21 Uhr von Hennessy
sowohl bei Krankheit oder Altersteilzeit sind doch die Kollegen immer noch bei der Firma, oder?
Solange sie nicht gekündigt haben oder in rente gehen, haben Sie als angestellte immer noch Ihr Amt als BR-mitglied.
Soweit ich weiß, kann ein BR-Mitglied doch auch dann noch zu BR-Sitzungen den Sitzungen geladen werden, wenn sie das wollen.
Und nächstes Jahr sind sowieso Neuwahlen.
Erstellt am 19.02.2009 um 11:21 Uhr von Dr.House
Highl@nder, solange Euer Dauerkranker noch Mitarbeiter des Unternehmens ist, seid Ihr vollzählig.
Bei uns ist ein BR-Mitglied befristet erwerbsgemindert, zählt aber noch mit, da nicht vollständig ausgeschieden. Wir sind bei Sitzungen auch oft zu sechst.
Anzweifeln kann der AG viel. Laßt Euch nicht irre machen.
Gruß Dr.House
Erstellt am 19.02.2009 um 11:28 Uhr von w-j-l
Highl@nder,
ich nehme an, der ATZ-Kollege ist in die Ruhephase gewechselt?
Dann kann er nicht mehr Mitglied im BR sein. Euer Dauerkranker ist aber immer noch BR-Mitglied. Damit ist eine Neuwahl nicht erforderlich.
Wo ist aber das Problem, wenn der BR eine Neuwahl will? Ihr müßt nur mit der Mehrheit der Mitglieder (also mindestens 3 Stimmen dafür) den Rücktritt des BR beschließen. Damit führt der BR die Geschäfte in vollem Umfang weiter, bis ein neuer BR gewählt ist. Das ist die empfehlenswerte Variante.
Der Rücktritt eines Einzelnen bewirkt, dass dieser bis zur Neuwahl auch nicht mehr BR-Mitglied ist.
Erstellt am 19.02.2009 um 12:20 Uhr von Highl@nder
Ich danke euch für eure Antworten. Weiß jetzt wenigsten genau wo wir dran sind.
@W-J-L ja unsere ATZ´lerin geht in die Ruhephase. Die hat es weinigstens geschaft die hat die ganze Scheiße jetzt hinter sich.
Aber egal ich haue jetzt erstmal richtig im Kölner Straßenkarneval zu und versuche mal so richtig abzuschalten. Weil man es doch nicht immer alles auf der Arbeit lassen kann. Im Unterbewustsein schleppe ich immer mit mir rum.
Sage Kölle Allaf wünsche euch auch schöne Tage
Erstellt am 24.02.2009 um 07:19 Uhr von Highl@nder
Hallo noch eine kleine Frage? Wir möchten jetzt per Beschluß den Rücktritt des BR fassen. Wir sind dann nur noch 3 BR statt 5. 1 x Dauerkranker und 1 x Nachrücker der dann aber nicht mehr nachrücken kann. Sind wir dann zu 3 noch Beschluß fähig.
Danke für eure Hilfe
Erstellt am 24.02.2009 um 07:38 Uhr von Postbote
moin Highl@nder, ups das ist der Karneval bestimmt...grins...also eueren Rücktritt vom Amt bitte vorher genau Überlegen, weil....erstmal Abklären wer stellt sich wieder auf zur Neuwahl?...wieviel Leute bekommt ihr zusammen, die in den BR wollen?...ihr seid nähmlich nach eueren Rücktritt nur noch Empfänger vom Arbeitgeber...und nicht mehr Beschlussfähig b.z.w. Mitbestimmungsfähig. Also genau Überlegen bitte, eine Neuwahl hört sich immer gut an, aber da kommen viele Sachen auf euch zu die ihr vorher bedenken sollt.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:09 Uhr von w-j-l
Postbote,
was erzählst Du da nur für einen Mist!
Highl@nder,
wenn ihr dann noch 3 Leute seid, und ein Dauerkranker, dann besteht euer BR aus 4 Personen. Wenn Du § 33(2) BetrVG zur Beschlussfähigkeit anschaust, dann wirst Du feststellen, dass ihr danach bereits mit 2 Anwesenden beschlussfähig seid.
Ihr müßt in Unterzahl sowieso neu wählen, und ihr seid geschäftsführend ohne Einschränkungen im Amt, und zwar so lange, bis ein neuer BR gewählt ist.
Ihr seid auch nach einem Rücktritt noch geschäftsführend im Amt, und ihr seid "mitbestimmungsfähig", auch wenn der Postbote das verneint. Allerdings seid ihr, solange der "Nachrücker" noch da ist, und der Dauerkranke weiterhin krank, erst ab 3 beschlussfähig. Der Rücktritt muss mit der Mehrheit der BR-Mitglieder, also mit mindestens 3 Stimmen dafür, beschlossen werden.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:25 Uhr von Highl@nder
JA habe ich auch gelesen § 33 BetrVG nur ich weiß nicht wegen den Rücktritt. Weiß auch das der BR so lange im Amt ist bis der neue BR steht. Nach Rücktritt sollte klar neuwahlen stattfinden. War jetzt aber auch eine Überlegung wie schnell wir das machen müssten wegen Beschlußfähigkeit des zurück getretenen BR. Oder ob man sich Zeit lassen kann bis zur Wahl kommendes Jahr. Klar kann die auch etwas vor ziehen. Ist jetzt nur die Frage wie Eilig das ist wegen Beschlußfähigkeit. Fragt nicht wieso Wir das machen ist etwas kompliziert zu erklären. Sagen wir mal so es geht um den Nachrücker.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:31 Uhr von w-j-l
Klar müßt ihr nach einem Rücktritt (genau so wie bei Unterzahl) umgehend die Wahl einleiten, indem ihr einen Wahlvorstand einsetzt.
Warum wollt ihr bis zum nächsten Jahr warten? Dafür gibt es keinen Grund.
Nochmal: Auch wenn ihr zurücktretet seid ihr voll handlungsfähig. Lies dazu mal z.B. bei Däubler die RNn 8 bis 10 zum § 22 BetrVG.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:38 Uhr von Highl@nder
Ich DANKE euch mal wieder rechtherzlich! Dann werde ich mal den Fitting ausgraben. Da ich den Däubler nicht habe, aber da sollte ja nicht viel Unterschied sein. Ansonsten wünsche ich euch einen ruhigen Stress freien Tag.
Erstellt am 24.02.2009 um 08:41 Uhr von Postbote
@w-j-l
da du ja den § 33 ( 2 ) zitierst, müßtest du Wisen was da damit gemeint ist, nicht wie du Fälschlicherweise dich Äußerst, 2 Anwesende würden reichen für einen Beschluss?..dann les ihn mal richtig. ( oder ist es ein Schreibfehler? was ich denke )
Kommentar zu § 33 BetrVG (Abs.2)
Gem. Abs.2 müssen mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Teilnehmen ist hier von Anwesenheit zu unterscheiden.
Mit Teilnehmen meint Absatz 2 das, dass vollständige Gremium anwesend sein muss und mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen müssen.
Da der Betriebsrat im Regelfall stets aus einer ungleichen Anzahl Mitgliedern besteht kann eine Patt-Situation nicht auftreten. Es sei denn das sich ein Betriebsratsmitglied der Stimme enthält. Enthalten sich mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder kann der Betriebsrat zu der betreffenden Angelegenheit keinen Beschluss fassen.
und zu der Beschlussfähigkeit ist zu sagen, na klar seid ihr Beschlussfähig wenn man das vorige geschriebene gelesen hat. ich hab es dann falsch verstanden...ich dachte ihr tretet einzeln zurück...sorry..
Erstellt am 24.02.2009 um 13:10 Uhr von w-j-l
Sag mal Postbote,
hast Du eigentlich einen Kommentar, oder legst Du das Gesetz selbst aus?
Du solltest schon lesen, was ich geschrieben habe.
Wenn Highl@nder einen Rücktrittsbeschluss fassen will um Neuwahlen auszulösen, dann macht das nur Sinn, wenn das Gremium noch mindestens Sollzahl hat. Und dann ist für den Beschluss die Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Dazu reicht es aber, wenn 3 da sind, und einstimmig den Rücktritt beschließen.
Wenn der BR aber unter Sollzahl ( also hier 3 + der Dauerkranke) gefallen ist, dann braucht es keinen Rücktrittsbeschluss mehr.
Dann besteht er auch nur noch aus 4 Mitgliedern, und damit ist der "Rumpf-BR" (für weitere Beschlussfassungen im Rahmen der Mitbestimmung) bereits ab 2 Anwesenden beschlussfähig (außer falls qualifizierte Mehrheiten erforderlich wären).
BR-Mitglieder die anwesend sind, nehmen auch an der Beschlussfassung teil, sofern sie nicht ausdrücklich etwas anderes erklären oder den Raum verlassen (womit sie dann aber auch nicht mehr "anwesend" wären).
Ich denke, Postbote, Du solltest den Kommentar zum 33 wirklich mal lesen, und zu verstehen versuchen.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:30 Uhr von Highl@nder
Boh Leute lese seit heute morgen Fitting und habe weiter noch eine BetrVG Buch offen liegen um zwischen den § hin und her zu blättern. Dann beschäftige ich mich grade auch noch mit der WO und dem Wahlvorstands. Und was dann hier noch steht. Glaube ich mache langsam mal Pause verstehe nur noch Bahnhof. Ich möchte dem AG nicht in die Arme spielen und unsere AN hier Schutzlos rum laufen lassen.
Mir geht es fast nur darum! Kollektiver Rücktritt des gesamten 5er BR Gremium. Von denen nur noch ein 3er übrig bliebe. Da ein Dauerkranker der Ende des Jahres erst Ausgesteuert wird und somit BRM solange ist. Und in der Zeit auch ein BRM in die Ruhephase der ATZ geht. Aber da das Gremium zurück getreten ist kann ja das Ersatzmitglied NICHT nachrücken.
Also bliebe ein 4er Gremium - 1 Dauerkranken macht 3er aktives Gremium. Haben wir noch Beschlußfähigkeit und Mitbestimmungsrecht? In der Zeit bis das neue Gremium steht.
Will unsere AN nicht Schutzlos lassen.
Glaube ich mache heute mein Examen darüber.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:39 Uhr von w-j-l
Ja, ihr seid noch in vollem Umfang geschäftsführend tätig. Dann besteht der BR tatsächlich nur noch aus 4 Mitgliedern und ist ab 2 Teilnehmern in der BR-Sitzung bereits beschlussfähig.
Die Beschlussfähigkeit bezieht sich bei einem "Rumpf-BR" in Unterzahl immer auf die tatsächliche Größe des restlichen BR, und davon muss "mindestens die Hälfte" an der Beschlussfassung teilnehmen. Das sind dann bei euch mindestens 2! Die müssen dann natürlich Beschlüsse immer "einstimmig" fassen (mehr als die Hälfte ....)
Und lass Dir vom Postboten nichts anderes einreden, falls der sich hier nochmal äußern sollte.
Erstellt am 24.02.2009 um 13:46 Uhr von Highl@nder
Ich danke euch für eure tatkräftigen Unterstützungen immer.